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Flächenwidmung |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 1. März 2018 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung, dem vorläufigen Gemeinderatsprotokoll und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung
TOP 1.) Bericht des Obmannes des Bauausschusses.
Obmann GV. Arthofer gibt einen kurzen Bericht über die Sitzung des Bauausschusses am 5.2.2018 mit folgender Tagesordnung:
Beratung mit Herrn DI Gerhard Altmann betreffend Abänderung Flächenwidmungsplan und ÖEK.
Beratung betreffend Einhebung von Infrastrukturbeiträgen und Größe der Bauparzelle zur beantragten Einzelumwidmung W********.
Allfälliges
Nachdem im folgenden Punkt Herr DI Altmann einen genauen Bericht betreffend die Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes geben wird, ist dieser Bericht bezüglich Pkt. 1 sehr kurz gehalten.
TOP. 2.) Beschlussfassung betreffend Neustellung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6 sowie des ÖEK Nr. 2 gem. § 33 Abs. 2 ROG.
Herr DI Altmann erklärt den Gemeinderäten die beabsichtigten Änderungen, wobei den Fraktionen folgende Unterlage zur Verfügung gestellt wurde:
http://riedau.info/gr20180301top02.pdf
Die Erklärung und die ca. 40 Minuten Diskussion sind nachzulesen im Protokoll Seiten 6 - 10.
Beschluss: 23 JA-Stimmen, GR. Dick und GR. Humer enthalten sich der Stimme wegen Befangenheit.
TOP. 3.) Fassung eines Grundsatzbeschlusses betreffend des Ansuchen um Einzelumwidmung des Flächenwidmungsplanes Grd.St.Nr. 648/1 und 650 und Einhebung des Infrastrukturbeitrages.
Die Plandarstellung zur Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag):
http://riedau.info/gr20180301top03.pdf
Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, dass es bezüglich dieser Abänderung des Flächenwidmungsplanes bereits mehrere Besprechungen gegeben hat. Leider ist aufgrund einer nicht korrekten Aussage eines Gemeindebediensteten eine Situation entstanden, die zu bereinigen war und zwar bezüglich der Einhebung des Infrastrukturbeitrages sowie der Grundstücksgröße. Letztstand ist nun, dass das Grundstück 648/1 mit ca. 1.150 m2 im Zuge eines Einzelumwidmungsverfahrens als Bauland umgewidmet werden soll.
Es besteht die Möglichkeit, das dahinter liegende Grundstück auch als Einzelumwidmung umzuwidmen. Wir könnten uns als Gemeinde überlegen, dass dieses zweite Grundstück die Gemeinde ankauft, umwidmet und dann könnten wir es jederzeit verkaufen. Die Fraktionen sollen dies überlegen; wenn es eine baldige Entscheidung gibt, könnten wir es nachreichen. Intern in der Gemeinde werden wir es so publizieren, dass dieses Grundstück als Bauland verkauft werden kann. So könnte auch das gütlich abgeschlossen werden.
Die Grundbesitzerin hat kein Interesse das dahinterliegende Grundstück umzuwidmen. Damit es nicht immer im Grünland bleibt, könnte es die Gemeinde umwidmen und weiterverkaufen. Wir könnte die Parzelle zu einem Preis weiterkaufen welcher dann kostendeckend ist.
GR. Rosenberger: theoretisch könnte Herr W******** morgen zur Grundbesitzerin gehen und das zweite Grundstück kaufen.
Der Bürgermeister wendet ein, dass Herr W******** kein Grünland erwerben darf.
Gr. Rosenberger will sichergestellt haben, dass niemand, auch künftig nicht, eine 2000 m2 große Bauparzelle erwirbt.
Der Bürgermeister: wenn eine Privatperson Grünland erwerben will, geht das zur Grundverkehrskommission, wenn man kein Landwirt ist. Es kann also niemand das Grundstück kaufen, ohne dass jemand anderer mitredet.
Wir bekommen dann von der Bezirksgrundverkehrskommission eine Mitteilung und die Möglichkeit für eine Stellungnahme. Wir können dann die Stellungnahme abgeben, dass es Wohngebiet sein muss. Außer es kauft ein Landwirt dieses Grundstück und bewirtschaftet es.
DI Altmann: es gibt dazu ein ganz einfaches Mittel: wenn es zu einer Umgehung kommen würde, dann widmet die Gemeinde von sich aus diese Fläche, die Gemeinde hat das Recht Widmungen auszusprechen; dann wird der Bauzwang schlagend. Diese Möglichkeit hat man als Gemeinde immer um diese Situationen zu verhindern. Das gilt auch für alle andere Flächen.
Der Bürgermeister erinnert nochmals an den gefassten Gemeinderatsbeschluss im September 2016 betreffend Infrastrukturbeitrag und Grundstücksgröße, bei einer Ausnahme sind die Nachwirkungen enorm.
Weitere Details der Diskussion können im Protokoll Seite 22 nachgelesen werden.
Beschluss: der Antrag wird einstimmig angenommen.
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