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Vergaberichtlinien |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 23. Mai 2019 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung
TOP 7. Bundesvergabegesetz 2018; Genehmigung der Änderungen gegenüber dem Bundesvergabegesetz 2006.
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 18.6.2008 wurden Allgemeine Geschäftsbedingungen gem. Bundesvergabegesetz (BVergG) genehmigt.
Der OÖ. Gemeindebund hat neue Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Bundesvergabegesetz 2018 übermittelt.
Die OÖ. Publikationsmedienverordnung 2012 wurde mit LGBl. 37/2019 aufgehoben und trat mit 12.4.2019 außer Kraft. Zukünftig sind daher die Bekanntmachungen lt. BVergG 2018 nicht mehr zwingend auf der Webseite des Landes Oberösterreich bzw. der Amtlichen Linzer Zeitung zu veröffentlichen. Eine dortige Veröffentlichung kann jedoch zusätzlich auf freiwilliger Basis erfolgen. Seit Oktober 2018 hat, abhängig vom gewählten Vergabeverfahren, die Bekanntmachung auf www.data.gv.at zu erfolgen (gem. § 59 BVergG 2018 im Oberschwellenbereich und gem. § 64 BVergG 2018 im Unterschwellenbereich).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (71 Seiten) – es wurde nur Seite 1 und 2 hier hereinkopiert:
Die 71 Seiten können gerne beim Gemeindeamt eingesehen werden.
Die Behandlung im Gemeinderat:
einstimmig genehmigt ohne Diskussion
Die Muster-AGB:
http://riedau.info/gr20190523top07.pdf
Quelle: Gemeindebund OÖ
03.06.2019 Erstversion
01.08.2019 Muster-AGB
04.01.2023 Link zu www.data.gv.at gelöscht
zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 23.05.2019
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