Vergaberichtlinien

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 23. Mai 2019 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung

 

TOP 7. Bundesvergabegesetz 2018; Genehmigung der Änderungen gegenüber dem Bundesvergabegesetz 2006.

 

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag): 

 

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 18.6.2008 wurden Allgemeine Geschäftsbedingungen gem. Bundesvergabegesetz (BVergG) genehmigt. 

 

Der OÖ. Gemeindebund hat neue Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Bundesvergabegesetz 2018 übermittelt.

 

Die OÖ. Publikationsmedienverordnung 2012 wurde mit LGBl. 37/2019 aufgehoben und trat mit 12.4.2019 außer Kraft. Zukünftig sind daher die Bekanntmachungen lt. BVergG 2018 nicht mehr zwingend auf der Webseite des Landes Oberösterreich bzw. der Amtlichen Linzer Zeitung zu veröffentlichen. Eine dortige Veröffentlichung kann jedoch zusätzlich auf freiwilliger Basis erfolgen.  Seit Oktober 2018 hat, abhängig vom gewählten Vergabeverfahren, die Bekanntmachung auf www.data.gv.at zu erfolgen (gem. § 59 BVergG 2018 im Oberschwellenbereich und gem. § 64 BVergG 2018 im  Unterschwellenbereich). 

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (71 Seiten) – es wurde nur Seite 1 und 2 hier hereinkopiert: 

 

Die 71 Seiten können gerne beim Gemeindeamt eingesehen werden. 

 

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat:

 

einstimmig genehmigt ohne Diskussion

 

 

 

Die Muster-AGB:

http://riedau.info/gr20190523top07.pdf

Quelle: Gemeindebund OÖ

 

 

 

Änderungshistorie:

03.06.2019 Erstversion

01.08.2019 Muster-AGB

04.01.2023 Link zu www.data.gv.at gelöscht

 

 

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