Steuern und Hebesätze 2021

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 10. Dezember 2020 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Vorbereitung der Gemeinderatssitzung und dem vorläufigen Protokoll

 

TOP. 8.) Genehmigung von Steuern und Hebesätze für das Finanzjahr 2021

 

 

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag),

den Fraktionen zugestellt am 3.12.2020

 

Steuern und Gebühren sind zu beschließen:

 

Auszug aus dem Voranschlagserlass 2021

 

 

Entwurf der Kundmachung Steuern und Hebesätze für 2021

 

 

Mail von der Gemeinde an die Fraktionsobleute am 9.12.2020

Info aus Vorstandsprotokoll: Bereitstellungsgebühr ab 2021 € 70,18 für Kanal und € 60,62 für Wasser

 

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat

 

Bgm. Schabetsberger: Einzige Änderung zum Vorbericht ist, dass im Vorstand darüber beraten wurde, die Bereitstellungsgebühr zu verdoppeln, was laut Landesverordnung möglich ist.

 

 

GV. Windhager: Beim Thema Bereitstellungsgebühr und Erhaltungsbeiträge ist dir auch ein Fehler unterlaufen.

Zur Vorstandssitzung. Die Bereitstellungsgebühr wurde diskutiert. Ergebnis: Das Land OÖ hat die Novelle beschlossen, die Erhöhung ist legitim lt. Raumordnungsnovelle.

 

Heute hat er das Protokoll von der Vorstandssitzung gelesen. Er konnte seine Gemeinderäte nicht mehr informieren. Heute hat er im Kommunalnet nachgelesen. ln der Praxis bedeutet dies, es gibt mehr Möglichkeiten der Baulandmobilisierung: „Verkauft euren Grund, damit gebaut werden kann“.

Gemeinden können bei unbebautem Bauland höhere Erhaltungsbeiträge für Wasser und Kanal verlangen. Wir haben im Gemeindevorstand von der Bereitstellungsgebühr gesprochen, diese hat mit dem Land nichts zu tun. Beim Land geht es um die Erhaltungsbeiträge.

Er erklärt Unterschied zwischen Erhaltungsbeiträge und Bereitstellungsgebühr. Darum war der Vorstandsbeschluss falsch. Das Land sagt zur Bereitstellungsgebühr gar nichts, dies betrifft rein die Gemeinden. 

 

Der Bürgermeister erinnert an den Aktenvermerk der Amtsleiterin, in welchem der Unterschied erklärt wird. 

 

GR. Humer: Beim Erhaltungsbeitrag wurden bereits die Anschlussgebühren bezahlt, das hat der Bürgermeister jetzt falsch gesagt. 

 

Vizebgm. Desch fragt, ob die Amtsleiterin ein Beispiel für alle zum Verständnis vorbringen kann.

Was hat ein Bürger bei 1000 m2 Grund schon bezahlt und was sind die jährlichen Kosten?

 

Amtsleiterin: Beispiel Leitz widmet in Schwabenbach Wiese um. Es entstehen 10 Parzellen. Als erstes sind zu zahlen sind die landesgesetzlich geregelten Aufschließungsbeiträge zu bezahlen. Diese sind auf 5 Jahre zu zahlen, immer 20 %. Wenn dies erledigt ist, dann zahlt man Erhaltungsbeiträge welche auch landesgesetzlich festgelegt sind.

 

Vizebgm. Desch: Wie viel ist die Summe der 20% auf 5 Jahre?

 

Amtsleiterin: Bei 1000m2 derzeit bei Wasser 730 Euro und bei Kanal 1.450 Euro. Wenn das Haus gebaut ist und die Interessentenbeiträge berechnet werden, dann werden die Aufschließungsbeträge indexgesichert angerechnet. Wenn nicht gebaut wird, dann werden die Erhaltungsbeiträge mit 24 Cent für Kanal pro m2 und 11 Cent für Wasser pro m2 fällig und zwar für jene Grundfläche, die im 50-MeterBereich zum Wasser- und Kanalstrang liegt.  

 

Vizebgm. Desch: Es gibt die Novelle vom Land OÖ die es verdoppeln will. Man zahlt nicht mehr 350 Euro monatlich, sondern 700 Euro monatlich.

 

Amtsleiterin: Nur ein paar Parzellen in Riedau bezahlen die Bereitstellungsgebühren. Die Wasser- und Kanalanschlüsse sind bei den Parzellen mit Bereitstellungsgebühren schon vorhanden.

Im Jahr 2011 hat die Marktgemeinde Riedau zur Regelung der Bereitstellungsgebühr folgende Aufforderung bekommen: „Zur Regelung der Bereitstellungsgebühr im § 5 Abs. 1 weisen wir darauf hin, dass es sich bei Bereitstellungsgebühren ihrem Wesen nach um eine Gebühr für unbebaute angeschlossenen Grundstücken ohne Wasserentnahmestelle handelt.

Bei 1000 m2 zahlt man 30 Euro und 35 Euro.

Mindestanschlussgebühr beträgt bei anderen 5000 Euro für Wasser und Kanal gemeinsam. 

 

GV. Windhager vergleicht die Bereitstellungsgebühr mit einer Art Grundgebühr. Im Gemeindevorstand gibt es eine falsche Aussage. Auch heute ist diese Falschinformation des Bürgermeisters gefallen. 

 

Bgm. Schabetsberger gibt nochmals zur Erklärung, es gab die Erklärung, die Unterschiede zwischen Erhaltungsgebühren und Bereitstellungsgebühren sollen angeglichen werden. Vielleicht falsche Worte, aber von Sinn her war immer gemeint, dass es eine Gleichstellung gibt. Der Mindestbeitrag verliert sich nicht, wird sogar wertgesichert angerechnet. Wenn wir Grundstücke umwidmen, dann fragt das Land immer um die bereits umgewidmeten und nicht bebauten Grundstücke nach, aber man kann die Bürger nicht zum Verkaufen zwingen. 70 Euro im Jahr sind nicht viel und wir bekommen sonst keine Zahlungen herein. 

 

GR. Eichinger: Bitte abstimmen oder vertagen.

 

GR. Rosenberger: Wie viele Grundstücke betrifft es?

 

Bgm. Schabetsberger: Es betrifft 12 Grundstücksbesitzer. Er schlägt vor anstelle von 35 Euro in Zukunft 70 Euro und 30 Euro und 60 Euro. Insgesamt 130 Euro. 

 

Vizebgm. Desch: Grundsätzlich geht es nicht um Summe, die 50 %ige Erhöhung gefällt ihm nicht. Machen wir 90 Euro oder 100 Euro, aber mit dieser Meinung ist er fast alleine. 

 

GR. Kopfberger: Es geht nicht um viel Geld. Man muss beachten, dass die einen eine Anschlussgebühr und die andern Aufschließungsgebühren zahlen. Heuer schlägt er nur die Indexerhöhung bei der Bereitstellungsgebühr vor. Im nächsten Wirtschaftsjahr 2021 soll man sich nochmals detaillierter mit diesem Thema beschäftigen. 

 

Bgm. Schabetsberger stellt zur Diskussion die Angleichung herbeiführen.

 

GR. Kopfberger: Die neuen Bereitstellungsgebühr ist Gemeindesache, keine Landessache. In Summe ist es nicht gerecht, wenn wir auf 350,- kommen sollen.

 

Bgm. Schabetsberger: Es stimmt so nicht, es soll angeglichen werden. 35 Grundstücke die nicht bereit sind zu verkaufen und unbebaut sind. Es geht konkret um 12 Grundstücke. Eine Erhöhung um 72 Euro. 

 

GR. Kopfberger: Er schlägt einen Kompromiss für 2021 vor und zwar nur eine Indexanpassung genauso wie bei den Grundgebühren.  Er stellt den Antrag, die zur Kenntnis gebrachten Steuern und Hebesätze zu genehmigt und für die Bereitstellungsgebühr auch nur die Indexerhöhung, so wie bei den anderen Gebühren, vorzunehmen. 

 

Zusatzantrag von GR. Rosenberger: Die Breitstellunggebühr auf doppelten Satz erhöhen.

 

 

Beschluss Hauptantrag von GR. Kopfberger :

24 JA-Stimmen,

1 NEIN-Stimme von GR. Schärfl;

der Hauptantrag ist angenommen. 

 

 

Beschluss Zusatzantrag von GR. Rosenberger:  

6 JA-Stimmen von Bgm. Schabetsberger, GR. Rosenberger, GR. Arthofer, GR. Krupa Sabrina, GR. Schärfl, GV Brigitte Heinzl. 

 

15 Nein-Stimmen von Vizebgm. Schmidseder, GV Mitter, GV. Windhager, GR. Kopfberger, GR. Tallier, GR. Payrleitner, GR. Trilsam, GR. Ebner, GR. Ing. Klugsberger, GR. Berghammer, GR. Ruhmanseder, GR. Humer, GR. Dick, GR. Jäger, GR. Eichinger, GR. Krupa Roswitha

 

3 Stimmenthaltungen von Vizebgm. Desch, GR. Schönbauer und GR. Desch.

 

Der Zusatzantrag  ist damit abgelehnt. 

 

 

 

Information von Ernst Sperl als Mitglied im Prüfungsausschuss

 

In der nächsten Sitzung Prüfungsausschuss wird behandelt:

 

"Bereitstellungsgebühren für Wasser und Kanal, betroffene Grundstücke"

 

Es wird geprüft, 

 

zum Prüfungsausschuss 15. März 2021

 

Änderungshistorie:

29.12.2020 Erstversion

06.02.2021 Diskussion und Abstimmungsergebnis aus vorläufigem Protokoll, Antrag Prüfungsausschuss

08.04.2021 Link zu Prüfungsausschuss

 

 

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