Baulandmobilisierung

 

 

Bericht über die nicht öffentliche Sitzung des Prüfungsausschusses der Marktgemeinde Riedau vom 15. März 2021 erstellt von Ernst Sperl 

 

 

TOP 3  Prüfung der Bereitstellungsgebühren für Wasser und Kanal

 

 

Die Sitzungsvorbereitung 

Die Bereitstellungsgebühr Wasser und Kanal beträgt für angeschlossene, aber unbebaute Grundstücke rund Euro 70 pro Jahr.

 

Nicht angeschlossene unbebaute Grundstücke müssen gemäß den Landesgesetz jährlich rund Euro 350 Erhaltungsbeitrag für Wasser und Kanal zahlen, wenn in der Nähe des Grundstücks Wasser und Kanal vorhanden sind. Diesen Betrag kann die Gemeinde verdoppeln. Damit kann mehr Druck auf die Grundbesitzer ausgeübt werden, an Bauwillige zu verkaufen oder selber zu bauen.

 

Dieser Druck fehlt bei bereits angeschlossenen Grundstücken.

 

Für angeschlossene Grundstücke war zwar eine höhere Anschlussgebühr zu zahlen als für nicht angeschlossene. Das ist aber derzeit aufgrund von Null-Zinsen ein Vorteil für die Grundbesitzer, weil die Anschlussgebühren indexgesichert auf die endgültige Berechnung nach dem Hausbau angerechnet werden.

 

 

 

Der Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung  

 

Prüfungsziel ist die Beurteilung,

 

 

 

Der Antrag auf Zusendung Liste der betroffenen Grundstücke

 

Es wurde eine Liste mit 12 Grundstücksnummern zur Verfügung gestellt.

 

6 Eigentümer*innen sind mit je einem Grundstück betroffen,

2 Eigentümer*innen sind mit je 3 Grundstücken betroffen.

 

 

Für rund 45 nicht angeschlossene Grundstücke wurde 2020 ein Erhaltungsbeitrag bezahlt.

 

 

Die Behandlung im Prüfungsausschuss

 

Der Bürgermeister erklärt: Die Anschlüsse werden künftig in Absprache mit der Baubehörde für eine Hauptbebauung bewilligt. Derzeit gibt es klare Regelungen, dass es keine Anschlüsse ohne Hauptbebauung dafür gibt.

 

Nach Ansicht von Ernst Sperl (Grüne) wäre es gut, die Bereitstellungsgebühr an den Erhaltungsbeitrag anzupassen. Soziale Härten sieht er nicht. Der derzeitige Unterschied widerspricht dem Gleichbehandlungsgebot.

 

Die anderen Mitglieder des Prüfungsausschusses teilen diese Meinung nicht.

 

 

Änderungshistorie:

08.04.2021 Erstversion

 

 

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