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Leerstandsabgabe |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 10. Dezember 2020 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Vorbereitung der Gemeinderatssitzung und dem vorläufigen Protokoll
TOP. 22.) Beratung und Beschlussfassung bezüglich eines Gemeindezuschlages zur Zweitwohnsitzabgabe für 2021
Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)
Derzeit wird für 15 Objekte die Freizeitwohnungspauschale bezahlt.
Für 2020 wurde kein Zuschlag eingehoben.
Die Diskussion im Gemeinderat
Der Bürgermeister (Kopie aus dem Protokoll Gemeinderat): Die Gemeinde muss die Zweitwohnsitzabgabe einheben und es
besteht die Möglichkeit diese Beträge zu verdoppeln, eben diesen
Gemeindezuschlag. 5 % von der Zweitwohnsitzabgabe können wir uns behalten,
der Rest muss ans Land abgeliefert werden. Wenn wir diesen Gemeindezuschlag
machen, würde dieser gesamt bei uns bleiben. 95 % vom Pauschalzuschlag
würden ans Land gehen.
GR. Schärfl stellt den Antrag, dass kein Gemeindezuschlag verlangt wird.
GR. Rosenberger: Wenn wir den Zuschlag einheben, was würde sich ändern?
GR. Schärfl: es würde sich nichts ändern, nur die Gemeindebürger verärgern.
Bgm. Schabetsberger erklärt, dass es hauptsächlich in den Fremdenverkehrsgebieten, wo es viele Zweitwohnsitz gibt, üblich ist.
GV. Windhager: Ist das Haus Zellerstraße XX ein Zweitwohnsitz?
GR.Schärfl: Ja, er zahlt.
Beschluss:
24 JA-Stimmen,
1 Stimmenthaltung von GR.Rosenberger.
Information der Grünen
Die Abgabe beträgt 108 Euro pro Jahr für Wohnungen über 50 Quadratmeter. Davon bleiben der Gemeinde 5% und an das Land sind 95% abzuführen.
Korrektur zur Aussage des Bürgermeisters oben:
Die Gemeinde kann einen Zuschlag von maximal 216 Euro einheben, der zur Gänze bei der Gemeinde bleibt.
Quelle: Amtsvortrag zu Beschlussfassung im Vorjahr
Information von Ernst Sperl als Mitglied im Prüfungsausschuss
In der nächsten Sitzung Prüfungsausschuss wird behandelt:
"Zweitwohnungsabgabe, betroffene Wohnungen"
Es wird geprüft,
ob der maximale Gemeinde-Zuschlag soziale Härten bringt und
ob die Abgabe zur Wohnungsmobilisierung voraussichtlich beiträgt
zum Prüfungsausschuss 15. März 2021
31.12.2020 Erstversion
06.02.2021 Diskussion aus vorläufigem Protokoll kopiert, Infos der Grünen
08.04.2021 Link zu Prüfungsausschuss
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