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Freizeitwohnungspauschale Leerstandsabgabe |
Bericht über die nicht öffentliche Sitzung des Prüfungsausschusses der Marktgemeinde Riedau vom 15. März 2021 erstellt von Ernst Sperl
TOP 1 Prüfung der Freizeitwohnungspauschale
Die Abgabe beträgt 108 Euro pro Jahr für Wohnungen über 50 Quadratmeter. Davon bleiben der Gemeinde 5% und an das Land sind 95% abzuführen.
Die Gemeinde kann einen Zuschlag von maximal 216 Euro einheben, der zur Gänze bei der Gemeinde bleibt. Bisher hat die Gemeinde Riedau diesen Zuschlag nicht eingehoben.
Leerstehende Wohnungen oder Wohnungen ohne Hauptwohnsitz verringern die Einnahmen der Gemeinde um rund Euro 800 pro Jahr und Einwohner. Daher wären Anreize zum Vermieten bzw. Anmelden eines Hauptwohnsitzes gut.
Der Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung
Prüfungsziel ist die Beurteilung,
ob der maximale Gemeinde-Zuschlag soziale Härten bringt und
ob die Abgabe zur Wohnungsmobilisierung voraussichtlich beiträgt
Der Antrag auf Zusendung Liste der betroffenen Wohnungen
Es wurde eine Liste mit 15 Wohnungsadressen zur Verfügung gestellt.
Die Behandlung im Prüfungsausschuss
Nach Ansicht von Ernst Sperl (Grüne) wäre es gut, den Zuschlag einzuheben. Auch mit den von der Gemeinde bezahlten Studienbeihilfen wird ein Anreiz geschaffen, den Hauptwohnsitz in Riedau anzumelden.
Die anderen Mitglieder des Prüfungsausschusses teilen diese Meinung nicht.
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