Schlittenhang Doktorbergerl

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 25. Mai 2023 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag) und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung

 

 

TOP 15. Verordnung über die Auflassung von Teilflächen des öffentlichen Gutes, Gstnr. 810/16 (Beratung und Beschlussfassung)

 

Die Sitzungsvorbereitung

 

Zum Amtsvortrag

 

Zum Grundstücksplan

Quelle: Fotografiert von Ernst Sperl am 27.2.2023

 

Zum Beschluss Gemeinderat 30.3.2023  

 

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat

 

ER Ernst Sperl: Mit dieser Verordnung wird die Zufahrt zum Grundstück/Baugrundstück Schlittenhang von 2-Meter auf 5-Meter erweitert. Damit hat der Grundstücksbesitzer die Möglichkeit, dass er dort baut. Wir müssten als Gemeinde verhandeln, ob wir das Grundstück nicht in eine andere Form bringen. Das Grundstück läuft derzeit spitz zusammen, ein Schlittenbetrieb wäre praktisch nicht möglich. Wenn wir es jetzt so beschließen, haben wir keine Handhabe mehr. Der Grundbesitzer könnten einen Zaun machen und der Schlittenhang wäre weg, daher möchte er es koppeln. Aus Sicht des Grundstücksbesitzers macht es Sinn und auch als Gemeinde.


GR Lukas Sumereder fragt nach, können wir die Verordnung so einfach zurückziehen können, weil wir haben, ja bei der letzten GR-Sitzung bereits die Auflassung beschlossen.
GR Franz Schabetsberger sagt dazu, da sehe er kein Problem. Er erinnert daran, dass dort ein Betonstein war. Der Stein ist weggekommen, als der derzeitige Besitzer das Grundstück gekauft hat.
 

Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, dass er Gespräche mit dem Grundbesitzer machen wird.


Beschluss:
 

einstimmig vertagt

 

 

Änderungshistorie:

30.05.2023 Erstversion

02.07.2023 Diskussion

 

 

zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 25.05.2023 

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