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Schlittenhang Doktorbergerl |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 25. Mai 2023 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag) und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung
TOP 15. Verordnung über die Auflassung von Teilflächen des öffentlichen Gutes, Gstnr. 810/16 (Beratung und Beschlussfassung)
Die Sitzungsvorbereitung
Zum Amtsvortrag
Zum Grundstücksplan
Quelle: Fotografiert von Ernst Sperl am 27.2.2023
Zum Beschluss Gemeinderat 30.3.2023
Die Behandlung im Gemeinderat
ER Ernst Sperl: Mit dieser Verordnung wird die Zufahrt zum Grundstück/Baugrundstück Schlittenhang von 2-Meter auf 5-Meter erweitert. Damit hat der Grundstücksbesitzer die Möglichkeit, dass er dort baut. Wir müssten als Gemeinde verhandeln, ob wir das Grundstück nicht in eine andere Form bringen. Das Grundstück läuft derzeit spitz zusammen, ein Schlittenbetrieb wäre praktisch nicht möglich. Wenn wir es jetzt so beschließen, haben wir keine Handhabe mehr. Der Grundbesitzer könnten einen Zaun machen und der Schlittenhang wäre weg, daher möchte er es koppeln. Aus Sicht des Grundstücksbesitzers macht es Sinn und auch als Gemeinde.
GR Lukas Sumereder fragt nach, können wir die Verordnung so einfach zurückziehen
können, weil wir haben, ja bei der letzten GR-Sitzung bereits die Auflassung
beschlossen.
GR Franz Schabetsberger sagt dazu, da sehe er kein Problem. Er erinnert daran,
dass dort ein Betonstein war. Der Stein ist weggekommen, als der derzeitige
Besitzer das Grundstück gekauft hat.
Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, dass er Gespräche mit dem Grundbesitzer machen wird.
Beschluss:
einstimmig vertagt
30.05.2023 Erstversion
02.07.2023 Diskussion
zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 25.05.2023
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