Aufsichtsbeschwerde

 

 

Bericht über die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 7. November 2019 und 18. Juni 2020 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung.

 

 

 

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

 

Mit Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung, IKD, vom 14.10.2019, wurde dem Bürgermeister mitgeteilt, dass gegen ihn gem. § 102 OÖ. GemO 1990 eine Aufsichtsbeschwerde von Herrn Ernst Sperl eingebracht wurde. Er hat nun 4 Wochen Zeit eine Stellungnahme abzugeben.

 

 

Die Stellungnahme des Bürgermeisters in der Gemeinderatssitzung 7.11.2019

 

Es ist für mich klar, wenn ich Informationen habe, dass sich jemand gegen den Datenschutz wendet, dann kriegt der von mir keine Informationen mehr, damit ich das nicht begünstigte.

Das werden wir in Linz unten einmal ausstreiten, damit der Herr Sperl dann weiß, wie es geht. Und es wird dann auch so werden, dass der Herr Sperl, wenn wieder irgendwas auf der Homepage drauf ist was nicht drauf sein darf, er dann vom Datenschutzbeauftragten eine Rüge kriegt und bei mehrmaligen solchen Vorfällen wird es zu Geldstrafen kommen, weil anders wird's der Ernst wahrscheinlich nicht begreifen, dass er gewisse Daten nicht auf die Homepage stellen darf. 

 

 

Die Aufsichtsbeschwerde von Ernst Sperl

 

Mail am 5. Oktober 2019 an die Gemeindeaufsicht

 

 

Die Auskunft der Aufsichtsbehörde vom 16. März 2017

 

... ergibt sich, dass ... auf den elektronischen Schriftverkehr ein Rechtsanspruch besteht, ... Ob und in welcher Weise die Fraktionen mit diesen so übermittelten Unterlagen an die Öffentlichkeit gehen, untersteht ausschließlich ihrer Verantwortung.

 

 

 

Das Schreiben der Aufsichtsbehörde an den Bürgermeister am 3. Februar 2020

 

....Wir fordern Sie auf, Herrn Sperl künftig die .... geforderten und notwendigen Unterlagen in elektronischer Form zu übermitteln.

 

 

 

Das Schreiben der Aufsichtsbehörde an Ernst Sperl am 3. Februar 2020

 

.... ist erneut festzuhalten, dass Sie ..... einen Rechtsanspruch auf Übermittlung von Informationen in elektronischer Form haben.

 

Sie haben allerdings kein Recht auf eine uneingeschränkte Übermittlung von Unterlagen, sondern nur auf jene Unterlagen, die für die Prüfung eines Tagesordnungspunktes notwendig sind. Dies zu beurteilen ist natürlich stets eine Einzelfallentscheidung, ...

 

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat am 18. Juni 2020

 

Der Bürgermeister liest das Schreiben an Ernst Sperl auszugsweise vor. Es wird ohne Diskussion zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Änderungshistorie:

17.11.2019 Erstversion

03.02.2020 Erledigung IKD, Schreiben an Ernst Sperl

18.06.2020 Schreiben IKD an den Bürgermeister

20.06.2020 Behandlung im Gemeinderat am 18.6.2020

 

 

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