Prüfungsausschuss

8. Juni 2020

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 18. Juni 2020 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung

 

Zur Sitzungsvorbereitung - Anforderung der Kontoblätter

 

Die Berichterstattung im Gemeinderat

 

Der Obmann berichtet über die Prüfung des Rechnungsabschlusses, der einstimmig - sogar von Herrn Sperl - genehmigt wurde.

 

 

Änderungshistorie:

20.06.2020 Erstversion

 

 

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Impressum und Rückfragen

 

 

 

 

 

 

Von: ernst.sperl@aon.at
Gesendet: Sonntag, 24. Mai 2020 20:53
An: gemeinde@riedau.ooe.gv.at


Betreff: Vorbereitung Prüfungsausschuss, Anforderung Kontoblätter

 

Hallo Gemeinde,

 

zur Vorbereitung der Sitzung Prüfungsausschuss 8. Juni 2020 TOP 1 „Rechnungsabschluss 2019“ schickt mir bitte die Kontoblätter der Finanzbuchhaltung per GemCloud-Mail
(=Antrag nach § 18a (5) und 66a Oö. Gemeindeordnung).

 

Freundliche Grüße

Ernst Sperl

Achleiten 139

A-4752 Riedau

+43 (0) 699 1047 3167

https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst

 

 

Kopie im Bcc an die Fraktionsführer und die (Ersatz-)Ausschussmitglieder mit dem Wunsch, die Kontoblätter ebenfalls vor der Sitzung des Prüfungsausschusses zu besorgen und einzelne prüfungswürdige Konten zu sichten.

 

PS: der Rechnungsabschluss, erstmals mit Anlagenverzeichnis, ist abrufbar unter https://riedau.info/gr20200604ra.htm.

 

 

 

Einwand Vorwegnahme

 

Der Rechnungsabschluss jeder Gemeinde ist vom Prüfungsausschuss zu „prüfen“. Das geht in der Praxis nur, wenn die Summen auf den jeweiligen Konten zumindest stichprobenweise nachvollzogen werden können. Dazu braucht man das jeweilige Kontoblatt (*3).

 

Was „notwendig“ ist, hat die Aufsichtsbehörde 2017 so formuliert (*2):
 .... Aus den zitierten Bestimmungen ergibt sich zwar, dass jedenfalls nicht ganze Akte, sondern nur einzelne Aktenbestandteile zu übermitteln sind. Bei der speziell dem Prüfungsausschuss zugewiesenen Prüfung des Rechnungsabschlusses ist aber dieser spezielle Prüfungsumfang zu berücksichtigen, oder anders ausgedrückt: die Informationsrechte im Zusammenhang mit der umfassenden Rechnungsabschlussprüfung sind auch umfassend(er) als bei sonstigen Prüfthemen zu beurteilen. Im Übrigen wird auch die verwendete Formulierung „einzelne Aktenbestandteile“ in diesem besonderen Lichte zu beurteilen sein.

Wenn diese Unterlagen daher für Sie notwendig sind, weil sie die Grundlage für die Entscheidung sind, sind Ihnen die begehrten Unterlagen antragsgemäß und im Rahmen der oben genannten Rechtsvorschriften zur Verfügung zu stellen, die Sie dann – unter Wahrung der Amtsverschwiegenheit – zur Vorbereitung auf die Prüfungsausschusssitzung verwenden können.

 

Zum Datenschutz die Aufsichtsbehörde im gleichen Schreiben (*2):
Zumal nach den oben geschilderten Rechtsgrundlagen bei Inanspruchnahme des Informationsrechts Bestimmungen über die Amtsverschwiegenheit unberührt bleiben, sehen wir auch diesbezüglich keine Gründe, die dieses Informationsrecht einschränken könnten.

Von diesem Informationsrecht sind die Unterlagen, die für die Rechnungsabschlussprüfung nicht relevant sind, nicht umfasst. Diese Unterlagen dürfen im Rahmen des § 18a Abs. 5 Oö. Gemeindeordnung 1990 nicht übermittelt werden. Unbeschadet dessen sollte die Gemeinde, zumal die oben genannten Regelungen in der Zuspitzung auf den Fraktionsobmann insb. verwaltungsökonomische Erleichterungen bringen sollen, dieses Informationsrecht auch verwaltungsökonomisch gewähren, zumal, wie gesagt, der Fraktionsobmann bei der Inanspruchnahme des Informationsrechts der Amtsverschwiegenheit unterliegt.

 

... die ganze Buchhaltung ...

Einzelne Kontoblätter anzufordern ist für das Gemeindeamt wesentlich mehr Arbeit als alle anzufordern. Die Kontoblätter der Finanzbuchhaltung sind nur ein TEIL der Buchhaltung. Die Zusendung der ganzen Buchhaltung (Belege, Steuerbuchhaltung, ...) möchte ich gar nicht.

 

 

(*1) Erledigung Aufsichtsbeschwerde 3.2.2020
https://riedau.info/gr20191107top02.pdf

 

(*2) Anfragebeantwortung IKD 14.4.2017
 https://riedau.info/gr20170316paMail2.htm

 

(*3) Anfragebeantwortung IKD 30.3.2018
https://riedau.info/gr20180301top04d.htm