Flächenwidmung Photovoltaik

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 19. August 2021 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung

 

 

TOP 16. Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6 Änderung Nr. 6 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2 Änderung Nr. 3; Genehmigungsbeschluss.

 

 

 

 

 

 

Die Sitzungsvorbereitung

 

- Stellungnahmen - Amtsvortrag vom 12.8.2021

 

- zum Einleitungsbeschluss am 10.6.2021 Änderung Flächenwidmungsplan

 

- Stellungnahme Sperl: Bahn-Fußgängertunnel und barrierefreier Bahnsteigzugang

 

 

am 17.8.2021 an die Fraktionen geschickte Stellungnahmen

 

- Land OÖ, Abteilung Raumordnung

 

... Die Herstellung einer Bahnunterführung als Fuß- und Radwegverbindung erscheint aus ho. Sicht jedenfalls begrüßenswert.

 

... Verkehr ausschließlich nach Süden Richtung  zur L513

 

- Land OÖ, Abteilung Wasserwirtschaft .. Oberflächenentwässerungskonzept fehlt

 

- ÖBB - 12 m Abstand zum Bahngrund

 

- Land OÖ, Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr

 

- Land OÖ, Natur- und Landschaftsschutz

 

- Land OÖ, Abteilung Umweltschutz

 

- Land OÖ, Abteilung Straßenneubau und -erhaltung

 

 

am Sitzungstag um 8:49 Uhr an die Fraktionen geschickte Unterlagen

 

- Stellungnahme Ortsplaner

 

- neuer Plan

 

 

 

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat

 

Der Bürgermeister:

 

Die Stellungnahme der Abt. Raumordnung sagt derzeit, dass die vorliegende Planung aus schutzwasserwirtschaftlicher Sicht vorläufig abzulehnen ist. Diesbezüglich gab es bereits Kontakt mit dem Gewässerbezirk Grieskirchen. Von Herrn DI Altmann gibt es dazu eine ergänzende ortsplanerische Stellungnahme: „Die Umsetzung dieser Ziele ist einerseits über die Widmung (Schutzzone) sichergestellt und kann ergänzend dazu über eine Aufnahme in den Baulandsicherungsvertrag privatrechtlich abgesichert werden.“

 

 

Ich stelle den Antrag auf Genehmigung der beantragten Abänderung des ÖEK 2.3. und Flächenwidmungsplan Nr. 6.6. für Herrn P*****. Wenn es einen positiven Gemeinderatsbeschluss gibt, wird es an das Land mit dem Ersuchen um Genehmigung weitergeleitet. 

 

 

Beschluss:

 

einstimmig genehmigt

 

 

 

Änderungshistorie:

26.08.2021 Erstversion

24.09.2021 Text aus vorläufigem Protokoll

 

 

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