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Mobilisierung Bauland |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Riedau am 13. Juli 2023 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung, dem vorläufigen Protokoll und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung.
TOP 8. Erhaltungsbeitragsverordnung (Beratung und Beschlussfassung)
zum Vorschlag aus dem Bauausschuss (Erhaltungsbeiträge um 75% erhöhen).
GV Reinhard Windhager sagt dazu, dass wir sehr hohe Kosten im Bereich Wasser und Kanal haben, die auf uns in den nächsten Jahren zukommen werden. Im Zuge dieser Erhöhung können wir auch die Kosten in diesem Bereich decken, dies ist eine gute Begründung.
2.Vizebgm Franz Arthofer spricht sich für eine Baulandmobilisierung aus. Er hat
sich auch für eine Erhöhung von 100 % ausgesprochen. Wir sollen auch schauen,
dass wir wieder Bauplätze bekommen. Wenn wir um eine Umwidmung ansuchen, haben
wir derzeit das Problem, dass wir so viele Bauplätze haben, welche nicht bebaut
sind. Wenn wir hier aber mehr lukrieren, vielleicht verkauft der eine oder
andere ein Grundstück. Von einer Enteignung spricht man hier nicht.
GV Michael Desch sieht es ähnlich wie 2. Vizebgm. Franz Arthofer. Wir haben uns
im Bauausschuss geeinigt auf eine Erhöhung von 75 %. Wenn man ein Grundstück mit
1.000 m² hat, zahlt man 610 Euro Erhaltungsbeitrag. Wenn man 10 m³ im Jahr
braucht bei einem Grundstück mit 1.000 m², wenn drei Personen im Haus wohnen,
zahlt man auch das gleiche. Jedoch nutzt man hier auch keinen Liter. Beim
Erhaltungsbeitrag nutzt man jedoch den Kanal/Wasser nicht, man hat ihn nur dort.
Wenn wir 100 % gemacht hätten, wären wir bei ca. 700 Euro. Das würde sogar
teurer werden, wenn wir einen durchschnittlichen Haushalt mit 120 m³ nehmen. Wie
die Stellungnahme von Hr. Altmann geschrieben worden ist, defacto ist sie auch.
Er findet daher eine Erhöhung von 75 % in Ordnung.
GR Anna Wimmer sagt dazu ihre persönliche Meinung. Die Stellungnahme von Hr.
Altmann geht in Richtung Baulandmobilisierung, diese hat er auch so
niedergeschrieben. Er hat die Stellungnahme so aufgebaut, dass es rechtlich
keine Möglichkeiten gibt, an das Eigentum der Bürger heranzukommen, deswegen
muss man es über diese Gebühren machen. Diese Gebühren sind jedoch
Strafzahlungen für Eigentum, wenn man Strafzahlungen für Eigentum macht, dann
bin ich unterwegs in Richtung einer unterschwelligen Enteignung eigentlich.
Persönlich finde ich diese Methoden seitens öffentlicher Hand und Gemeinde sehr
fragwürdig, dass man sich hintenherum etwas schafft, damit man etwas bekommt,
das ist keine Methode, für diese, welche man sich persönlich ausspricht. Es ist
auch im Prüfungsausschuss im September 2022 behandelt worden und weiters auch in
der Gemeinderatssitzung vom 08. September 2022 kurz erklärt worden, dort haben
wir uns für ein klares Nein ausgesprochen. Wenn wir es für Kanal und Wasser
brauchen, dann ist es was anderes, so ist es aber nicht aufgebaut. Zur
Berechnung möchte ich noch anmerken, ich bin von 400 Euro ausgegangen, da wäre
ich auf 50 m³ gekommen. Wir haben derzeit eine Grundgebühr von 56 Euro, die
steht da jetzt außer Frage, die habe ich abgezogen. Eine Argumentation, dass wir
gewisse Sachen brauchen, geht auch in Ordnung, es muss auch legitim sein. In OÖ
haben wir 2020 eine durchschnittliche Haushaltsgröße von 2,38 Personen, muss man
dies hier auch ein bisschen ins Kalkül ziehen. Außer man will hier diese
Strafzahlung, jeder kann dies bezeichnen, wie er will. Für solche Methoden, wo
man es hintenherum kassiert, sowas ist generell nicht richtig.
GV Michael Desch sagt dazu, dass seitens des Landes bzw. in den Ausschüssen
bereits diskutiert wird, dass, wenn man über eine bestimmte Anzahl von
Quadratmeter kommt, mehr Grundsteuer zahlen muss. Was kann jemand dafür, wenn er
zB. ein Grundstück geerbt hat, das ist alles Strafzeug.
GR Karin Eichinger sagt dazu, es ist egal wie wir es nennen. Im Bauausschuss
haben wir von einer Erhöhung von 75 % gesprochen. Wir können es uns auch
schönreden, bei Wasser und Kanal brauchen wir auch das Geld. Die Personen,
welche es zahlen müssen, werden es immer als Strafzahlung sehen.
GR Bernhard Rosenberger sagt dazu, dass es seiner Meinung nach eine
Baulandmobilisierung ist, ganz klar. Er spricht sich auch für eine Erhöhung von
100 % aus. Eine Enteignung ist es nicht, es sind gewidmete Grundstücke. Eine
Gemeinde widmet nicht zum Spaß um. Besonders in Riedau, wo wir ein kleines
Gemeindegebiet haben. Man muss mit den Gründen, welche man hat, sparsam umgehen.
Sind wir doch froh, wenn wir umgewidmete Gründe wieder an den Markt bringen. Es
ist eine Mobilisierung, das ist kein Grund zum Schämen, die Gemeinde hat einen
Nutzen davon. Man hat auch mehr nutzen davon, wenn wir auf einen gewidmeten
Grund ein Haus stehen haben, wo auch wer wohnt. Es geht nicht nur um die Wasser
und Kanalkosten.
GR Thomas Klugsberger spricht sich für die Meinung von GR Anna Wimmer aus. Was
nicht okay wäre, wenn wir jetzt jedes Jahr hergehen und immer eine Erhöhung
davon machen.
Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, dass man den Satz vom Land maximal mit 100 %
erhöhen kann. Aber man kann es nicht jedes Jahr machen.
GR Thomas Klugsberger sagt dazu, dass er auch nicht möchte, dass Leute welche
Jahrzehnte lang ein solches detailliertes
Grundstück haben und dieses als Garten nutzen, und denen auch das vielleicht gar
nicht mehr bewusst ist, dass sie im Grundstück einen Kanal liegen haben, jetzt
zum Zahlen gebeten werden. Eine Erhöhung von 75 % passt, aber halt nicht
jährlich.
GV Michael Desch erwähnt dazu, dass er sich im Bauausschuss damals für eine 50 %
Erhöhung ausgesprochen hat. Es wurden damals auch Wortmeldungen getätigt, die
nicht passen und die uns auch nicht interessieren sollen. Die 75 % Erhöhung
haben wir im Bauausschuss besprochen, diese trage ich auch mit. Er will jedoch
nicht, dass draußen gesprochen wird, dass wir es für die hohen Kanalkosten
nehmen, defacto ist es eine Strafsteuer, weil ich den Grund nicht hergebe.
GR Anna Wimmer sagt dazu, dass sie ein grünes Fleckerl gefunden hat, welches
einem älteren Ehepaar gehört und seit eh und je als Garten genutzt wird, das
sind keine Spekulanten. Wer würde es hier vertreten? Bei der Anzahl der
Grundstücke, von denen Hr. Altmann spricht, kann ich mir auch schwer vorstellen.
Wenn man sich hier die Anzahl der
Personen, welche Erhaltungsbeitrag und Bereitstellungsgebühr zahlen
zusammenrechnet, dann sind es sicher um 10 weniger, davon 16 mit Bauzwang. Man
landet defacto auf eine Anzahl von 24 und nicht von 52, die im Schreiben
angeführt sind.
2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt dazu, dass im Bauausschuss von 26-27 Grundstücken
gesprochen wurde.
GR Sascha Hübsch sagt dazu, dass es im Prüfungsausschuss behandelt worden ist.
Wir haben es uns auch individuell angeschaut, sehr viele die in den 60-70
Jahren, die einen Streifen dazu genommen haben, per se eine eigene Parzelle für
sich. Damals sind wir auf eine Anzahl von 22 gekommen, individuell angeschaut,
bei den meisten ist es ein Garten. Per se ist es in Wirklichkeit eine
Strafsteuer, wenn wir uns ehrlich sind, schwierig dies zu begründen. Man hätte
hier individueller schauen sollen. Natürlich verstehe er auch die Seite der
Baulandmobilisierung.
GV Michael Desch sagt dazu, dass wir auch eine Erhöhung von 50 % machen können.
GR Anna Wimmer sagt dazu, es geht hier nicht um den Prozentsatz, es geht um das
Motiv und die Methodik dazu.
GR Sascha Hübsch sagt dazu, dass es im Prüfungsausschuss im Detail angeschaut
worden ist. Zusammenlegung etc., Spekulation sei dahingestellt. Das Vorgehen ist
hier immer schwierig, glaubt er.
2. Vizebgm. Franz Arthofer glaubt, dass man es auch als Gegenpart sehen muss zu
den neuen Gründen, die einen Bauzwang haben. Es ist im Endeffekt dasselbe.
GR Anna Wimmer sagt dazu, dass diese jedoch im Bewusstsein erworben worden sind,
dass ein Zwang darauf ist und dass man diesen auch nicht umgehen kann. Von den
Grundstücken, wo Hr. Hübsch und ich reden, die Leute haben es mit einem andren
Bewusstsein erworben. Wollen wir uns so verhalten, ggü. einzelnen? Spekulation,
von denen das Land da redet, dort muss man überlegen, wo man ist.
Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, es gibt genügend Gebäude, die irgendwo leer
stehen. Wenn hier seitens vom Land etwas gemacht würde, dass heute auch alte
Gebäude gefördert werden. Die jetzige Situation ist schwierig, wenn die
Sanierung teurer wird als ein Neubau. Grundstücke, die Jahrzehnte lang als
Garten genutzt werden, dort möchte er niemanden um sein Grundstück bringen.
1.Vizebgm. Johann Schmidseder fragt dazu, was ist mit den Häusern, wo die Häuser ewig leer stehen. Wir haben in meiner Straße davon sehr viele. Dort sind vier Häuser, wo keiner drinnen wohnt. Er glaubt aber auch nicht, wenn wir es erhöhen, dass 10-15 Baugründe zur Verfügung stehen.
GR Karin Eichinger stimmt 1.Vizebgm. Johanns Schmidseder zu. Es stehen hier
Häuser leer, wo nichts genutzt wird.
GR Bernhard Rosenberger sagt dazu, man schlägt hier in eine falsche Kerbe. Man
hat als Gemeinde keinen Hebel, es gibt immer Einzelfälle, die nicht gut sind.
1.Vizebgm. Johann Schmidseder glaubt auch nicht, dass wenn wir dies jetzt
erhöhten, dass wir 10-15 Baugründe zur Verfügung haben.
GV Michael Desch sagt dazu, es wird kein einziger kommen.
GR Anna Wimmer sagt dazu, wer spekuliert, wird auch diesen Betrag schlucken. Wer
einen Garten hat und das auch immer gezahlt hat, wird es auch zahlen, wobei es
vielleicht für denjenigen mal schwieriger wird. Sie glaubt, dass wir hier in die
falsche Richtung schauen.
GV Reinhard Windhager sagt dazu, ist es vernünftiger ein Grundstück für 10 Euro günstig zu mieten und das andere verkaufen und andere bestrafen wir, damit sie hier zur Kasse gebeten werden. Diese Sachen sind nicht okay, er sieht es als Strafsteuer. Leute, die heute etwas kaufen, wo heute das Gesetzt gilt, ist vollkommen klar. Aber Leute, die Grundstücke vor 20-30 Jahren gekauft haben, mit gutem Gewissen, wenn es irgendwann bebaut werden soll und heute sagen wir du wirst bestraft und der andere bekommt es geschenkt. Dieses Gesetz ist gekommen für Spekulanten, in den Seengebieten usw. Wir haben es uns angeschaut, bei den älteren Leuten und denen wischen wir jetzt eins aus.
GV Michael Desch sagt dazu, dass die 10 Euro noch nicht ausdiskutiert sind.
1.Vizebgm. Johann Schmidseder sieht es nicht so. Es ist hier Kanal/Wasser gebaut
worden, mit der Absicht, dass hier irgendwann mal gebaut wird.
2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt dazu, dass sich die Gemeinde damals auch Einnahmen erwartet hat, als die Gründe umgewidmet worden sind und nicht, dass diese brach liegen. Diese Gründe sind auch für den Zweck umgewidmet worden, sonst hätte es auch Grünland bleiben können.
GV Michael Desch stellt sich die Frage, ob wir hier eine Erhöhung von 75 %
machen sollen. Damals im Bauausschuss war ich nicht stimmberechtigt, aber sollen
wir eine Erhöhung von 50 % andenken?
GR Anna Wimmer spricht sich für eine anderen Aufbau, über die ganze Thematik,
aus. Die was spekulieren, denen ist es egal. Es trifft eher die, die es wirklich
nutzen. Wenn man hier etwas machen möchte, bei den Erhaltungsbeiträgen, dann
sollten wir über die Kubikmeter reden. Meiner Meinung nach sind es derzeit ca.
50 m³/pro Haushalt, dann ist aber die Diskussion hier eine andere. Wieviel
Kubikmeter stellen wir uns hier vor? Wir brauchen hier eine gesamte
Vorgehensweise.
1.Vizebgm. Johann Schmidseder spricht sich für eine Erhöhung von 50 % aus, mit
denen können wir auch leben. Schauen wir es uns an, wie die Wirkung ist. Maximal
können wir die nächsten Jahre nochmals 50 % dazu geben.
GV Michael Desch sagt dazu, aber nicht in dieser Periode.
GR Karin Eichinger fragt dazu, kann das das Land vorschreiben, wenn wir einmal
Abgangsgemeinde werden?
Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, dann wird man wahrscheinlich nicht mehr
auskönnen. Wieviel macht es unterm Strich heraus, wenn wir eine Erhöhung von 50
% bzw. 75 % machen.
GV Reinhard Windhager sagt dazu, 7000 Euro.
GR Thomas Klugsberger fragt dazu, ob es jetzt ein Gegenantrag auf 50 % Erhöhung
gibt.
Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, das ist jetzt Diskussionsbasis.
AL Petra Langmaier sagt dazu, dass es eine einmalige Erhöhung sein soll. Es
müssen hier neue Bescheide geschrieben werden.
Beschluss:
1.Vizebgm. Johann Schmidseder stellt den Antrag, dass die Erhaltungsbeiträge
um 50 % erhöht werden.
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wird durch Erheben der Hand mehrheitlich angenommen.
15 „JA“-Stimmen,
4 „NEIN“-Stimmen (GV Reinhard Windhager, GR Anna Wimmer, ER
Birgit Trinkfaß, GR Bernhard Rosenberger)
Zur Verordnung (Amtstafel)
22.07.2023 Erstversion
30.07.2023 Diskussion aus vorläufigem Protokoll, Abstimmungsverhalten
30.07.2023 Formulierung Antrag aus Tonaufnahmen
zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 13.07.2023
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