Umweltausschuss
Bauausschuss

 

 

Bericht über die nicht öffentliche Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Riedau gemeinsam mit dem Bauausschuss am 22. Juni 2023 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem Bauausschuss-Sitzungsprotokoll.

 

 

Die TOP 1 und 2 wurden mit Gemeinderatsbeschluss am 30. März 2023 einer gemeinsamen Sitzung von Bauausschuss und Umweltausschuss zugewiesen.

 

 

TOP. 1) Pachtverträge unter der ÖBB 110-kV Freileitung Schwabenbach.

Die Thematik der Grünstreifen hinsichtlich deren Nutzbarkeit wurde besprochen diese sind vor allem für das Niederwild von Bedeutung.
Die Pachtanfrage der beiden Anrainerfamilien wurde bezüglich deren Sinnhaftigkeit hinterfragt da jene Grundstücke nicht verändert werden dürfen (z. B. einzäunen). Ein Abschluss der Pachtverträge soll erst mit 01.01.2024 ermöglicht werden (GR Beschluss).


TOP. 2.) Pachtverträge allgemein

Für Grundstücke (Grünstreifen) ist es wichtig eine einheitliche Herangehensweise zu schaffen, entweder wird die Pachtanfrage akzeptiert oder es werden auch sämtliche derartige Pachtverträge nach deren Vertragsablauf nicht mehr verlängert.
 

Aufgrund der erheblichen Pflegekosten (4.000-5.000 €) sollte angedacht werden, dass diese in Zukunft von den Pächtern unter gewissen Auflagen durchzuführen ist.
Eine Prüfung hat ergeben, dass mit M**** M***** (Rückhaltebecken Pomedt) weder ein Pacht- noch ein Nutzungsvertrag abgeschlossen wurde (wohl nur mündliche Vereinbarung).
Ein Verkauf solcher Grundstücke kommt für die Gemeinde nicht in Frage.

Der Pachtvertrag mit Arthofer Franz wurde gemacht, um eine Ersitzung zu verhindern und eigentlich auch um eine Nutzung (Einzäunung) zu ermöglichen.
Es wurde ihm früher, auch wie beispielsweise W********, der Kauf des Grünstreifens angeboten. Auch die Pächter R****** (identischer Aufbau des Pachtvertrages) haben einen Zaun errichtet.

Vorschlag von Sperl Ernst ist jener, dass die Grünstreifen naturbelassen sein sollen, wenn eine Kürzung notwendig ist (Stromleitung), soll dieser Zuschnitt liegen bleiben (Benjeshecke). Andere Flächen wie z. B. Spielplätze sollen auch möglichst naturbelassen bleiben. Dies wurde sowohl in dieser Sitzung und auch im Umweltausschuss sehr intensiv diskutiert.

Wichtig wäre, eine einheitliche Gestaltung der Pachtverträge und dass die Pflege dem Aufgabenbereich des Pächters zugeordnet wird. Es wurde diskutiert, ob dann von jenen bestehenden Grünstreifen, welche eingezäunt sind, diese Einzäunung entfernt werden muss und ebenso wurde die Wichtigkeit des Niederwildes für diese Thematik besprochen.
Innerhalb der Pachtverträge soll der Umfangs- bzw. Aufgabenbereich mittels Richtlinien definiert und adaptiert werden. Weiters soll eine Festlegung des Pflegeumfanges- bzw. der Pflicht Hinblick auf die ÖBB-Vorgaben erfolgen.
Rechte und Pflichten solle für alle also für bestehende und neue Pachtverträge gleich sein. Die Tierhaltung soll nicht Teil des Pachtvertrages sein (schriftlich festhalten).

Diskutiert wurde nochmals, ob eine Einzäunung ermöglicht werden soll oder nicht.
Dem Inhalt der jetzigen Pachtverträge nach wären eigentlich keine nachteiligen (keine genaue Definition) Änderungen an den Grundstücken erlaubt.
Abschließend wurde festgehalten, dass das Thema, auch auf Grund der nicht vorgegebenen Definition was unter „nachteiliger Änderung“ zu verstehen ist, offen gehalten werden soll (Vertragspunkt 4). Es wurde die Frage aufgeworfen, ob dann jedem Gemeindebürger, wenn eine Anfrage vorliegt, die Verpachtung solcher Grundstücke ermöglicht werden soll.

Die Höhe des Pachtzinses soll unverändert bleiben. Die inhaltliche Adaptierung der Pachtverträge soll per 01.01.2024 erfolgen.

 

 
TOP. 3) Erhaltungsbeitrag

In der Stellungnahme von DI Altmann Gerhard, wäre es auf Grund der geringen Anzahl der tatsächlich verfügbaren Baugrundstücke wichtig eine Formulierung hinzufügen, welche aufgreift, dass wegen dieser Situation Mobilisierungsmaßnahmen zu setzen seien.


Empfehlung an den Gemeinderat:
Erlassung einer Verordnung in jener die Erhaltungsbeiträge ab 01.01.2024 um 75% erhöht werden sollen (Kanal: 0,42 €, Wasser: 0,19 €). Wird dieser Empfehlung nachgegangen, müssten neue Bescheide erlassen werden.

zur Flächenbilanz - Plan Baulandreserve-Grundstücke


TOP. 4) Photovoltaik-Freibad

Die Prüfung Dach Hallenbad/Fitnessstudio) hat ergeben, dass diese nicht für eine Errichtung geeignet ist.
Bei der vor Ort Begehung wurde festgestellt, dass das Dach undicht ist. Das Gebäude befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand.
Vor der nächsten Bauausschusssitzung soll eine gemeinsame Bestandsaufnahme vor Ort durchgeführt werden (Rentabilität der Investition fraglich).


TOP. 5) Gehweg Huber Immo GmbH

Der Gehweg im Bereich Bahnunterführung/Huber Immo GmbH (Neubau), welcher im Moment nur durch eine Sperrlinie gekennzeichnet ist, sollte tatsächlich baulich als Gehweg errichtet werden (Baukoordination mit anstehenden Planierungsarbeiten, wäre anzustreben). Die Grundabtretung ist bereits erfolgt. Sollte keine Baukoordination möglich sein sind trotzdem bauliche Vorkehrungen zu treffen, da es auch sein kann, dass die Budgetierung erst im Jahr 2024/2025 vorgenommen wird.


Geplant: Straße – Grünstreifen zwischen 30-50 cm – 1 m Gehweg (wie in Schwabenbach)

zum Mail Ernst Sperl an den Bauausschussobmann

 


TOP. 6) Bodenmarkierungen

Die Bodenmarkierungen in Schwabenbach gehören instand gesetzt, da manche nicht mehr sichtbar sind.


TOP. 7) Allfälliges

Der Ausschussobmann hat festgestellt, dass die Stromabrechnung sehr hoch ausgefallen ist. Bei der nächsten Förderausschreibung soll eine Prüfung erfolgen, ob ein Austausch der Altbestände (Straßenbeleuchtung, sukzessiver Austausch) sinnvoll ist.

Zukünftig sollen die Sitzungen zu einer späteren Uhrzeit anberaumt werden. Weiters wäre eine frühere Übermittlung der Unterlagen förderlich.

Die ÖBB-Parkplätze (altes Lagerhaus) können schon verwendet werden. Gegenüber Bahnwirt bleiben die Parkplätze geschlossen.

Der "Verein Narrenfreiheit" hat mittels angebrachtem Schild an der Ortstafel Berg angemerkt, dass bezüglich des auslaufenden Gehweges, eine Lösung gefunden werden muss, damit dieser nicht inmitten der Straße endet.

Bei der Straße der Ortschaft „Berg“ hinauf soll jeder zweite Begrenzungspfosten entfernt werden.
 

 

Änderungshistorie:

17.07.2023 Erstversion

20.07.2023 Grünstreifenkäufer anonymisiert

 

 

zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 13.07.2023 

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