Grundverkauf Regenrückhaltebecken Pomedt

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau 2. Februar 2023 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und dem vorläufigen Protokoll der Gemeinderatssitzung. 


 

 

TOP 6. Kaufvertrag Gstnr. 186/22, KG 48129 (Beratung und Beschlussfassung)

 

 

Die Sitzungsvorbereitung

 

zum Amtsvortrag

 

zum Plan Bauplatzbewilligung 14.9.2009

 

zum Kaufvertrag 23.12.2009

...Festgehalten wird, dass ..... durch die Verkäuferin Abtretungen an das Öffentliche Gut der Marktgemeinde Riedau vorzunehmen sind und gelten diese als mit dem Kaufpreis verrechnet  ....(Seite 1)

 

 

Aus früheren Gemeinderatsprotokollen

 

21.9.2017 TOP Allfälliges letzter Satz

https://riedau.info/gr20170921top12b.htm

Herr Muckenschnabel wird mit Hr. Humer Kontakt aufnehmen, denn dort soll es zu einem Grundtausch kommen.

 

1.3.2018 TOP 2 Seite 10 oben

https://riedau.info/gr20180301.pdf  

Herr Muckenschnabel hat bereits mit Hr. Humer gesprochen, dass es einen Grundtausch geben soll. Herr Muckenschnabel nutzt derzeit Gemeindegrund, wenn er uns auf der gegenüberliegenden Seite Grund gibt, dann ist es für uns in Ordnung. Wir brauchen beim Regenrückhaltebecken eine Erweiterung um ca. 100 m3, derzeit haben wir 6.300 m3 und künftig müssen wir 7.200 m3 haben, dann ist das gesamte Gebiet ausreichend abgedeckt. Das heißt, dieser Grund muss für das Retentionsbecken abgetreten werden. Beim Grundtausch mit der Straße wird das erledigt, das ist auch Herrn GR. Humer so recht.

 

23.1.2020 TOP 3 Seite 14 oben

https://riedau.info/gr20200123.pdf 

Des Weiteren ist im Bereich des Retentionsbeckens der noch notwendige Grund abzutreten. Laut einer Berechnung von Hr. DI. Oberlechner ist das Becken um rund 100 m3 zu vergrößern. In der Vereinbarung steht nicht eine konkrete Quadratmeteranzahl, sondern nur "der notwendige Grund" ist abzutreten. Die Angelegenheit mit Hr. Muckenschnabel hat er privatrechtlich zu klären. 

 

9.6.2022 TOP 17 Bericht des Bürgermeisters

https://riedau.info/gr20220609top17.htm

 

 

Recherchen durch Ernst Sperl

 

zum Grundstücksplan

 

zum Luftbild mit den Höhenschichtlinien vor der Aufschüttung

Der lebende Zaun reicht so weit zum Rückhaltebecken, dass Gehen nur schwer möglich ist und ein Befahren – zwecks Wartung – unmöglich ist, siehe Bild vom 22.6.2022.

 

Wer das vermurxt hat, ist unklar. Wäre es gleich richtig gemacht worden, wäre entweder der Garten kleiner und/oder das Rückhaltebecken weiter im Westen.

Vom Planungsbüro soll eine Stellungnahme eingeholt werden, ob der Gartenzaun so nahe am Rückhaltebecken sein darf, dass für die Wartung (Minibagger) kein Platz bleibt.

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat

 

(Kopie aus dem vorläufigen Gemeinderatsprotokoll)

 

GR Bernhard Rosenberger fragt nach, wie es grundsätzliche zu Stande gekommen ist, und zwar wie er sein Grundstück gekauft hat, hat er es gewusst, dass so ein Eck, das zugegebener Weise nicht schön ist, in seinem Grundstück ist und wann, dann müsste ihm ja irgendwer zugestanden haben, dass er die Gemeindefläche nutzen darf. Wie ist die Geschichte zustande gekommen, würde mich interessieren.
 

Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, dass er da sicher am wenigsten lang dabei ist. Aber so wie ich es gehört habe, wurde im Jahr 2012/2013, als er gebaut hat, ihm anscheinend zugesagt, dass er dieses Eck, bzw. das was er jetzt kaufen möchte, nutzen kann. Es wurde im Jahr 2020 im Gemeinderat festgehalten, dass Hr. Mukenschnabel in gleicher Größe und Wertigkeit ein Grundstück von Hr. Humer kaufen muss und dann wird zwischen Hr. Mukenschnabel und der Marktgemeinde Riedau der Grund getauscht. Wir haben auch damals im Gemeindevorstand darüber gesprochen, die damalige AL Fr. Gehmaier hat auf die Situation hingewiesen und hat gesagt, dass das Grundstück noch berichtigt werden soll.
 

GR Bernhard Rosenbauer sagt dazu, also es weiß keiner und es ist einfach passiert? Für mich, muss ich ganz ehrlich sagen, ist die Optik schief, weil, wenn ich einen Grund kaufe, dann kaufe ich den, wie er lt. Flächenwidmungsplan ist, das, was daneben ist, geht mich grundsätzlich nichts an. Und jetzt, wenn ich mir ein Grundstück anschaue, kann sich jeder auf Google Maps oder Doris anschauen, das ist wie ein großer Grund mit 1.600 m² und jetzt, einfach im Nachhinein zu sagen, das ziehen wir glatt, machts für mich ein bisschen schwer nach außen zu argumentieren, weil jeder andere, der einen großen Grund haben will, muss sich diesen zum Baulandpreis kaufen und nicht zum Grünlandpreis, das passt für mich nicht.
 

Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, Tatsache ist, dass im Vertrag drinnen steht, dass es ein eigenes Grundstück (186/16) mit 262 m², mit Widmung Grünland ist. Es hat ein paar Anfragen gegeben, weil es im Vertrag anscheinend nicht eindeutig war. Aufgrund der Nachfrage beim Notar Schauer wurde auch bestätigt, dass es ein eigenständiges Grundstück ist, und in die EZ integriert ist, und auch eine Grünland Widmung hat. Das Retentionsbecken hat lt. Büro Oberlechner am Standort Platz, wo es geplant ist.
 

GR Bernhard Rosenberger sagt dazu, dass hier die Optik trotzdem nicht passt.
 

GR Thomas Klugsberger fragt nach, ob er es ursprünglich nicht bekommen hat, weil man nicht genau gewusst hat, ob das Retentionsbecken von der Größe her ausreichend ist und es hat sich später herausgestellt, dass das Becken nicht so groß sein muss und jetzt könnte man es ihm verkaufen?
 

GR Bernhard Rosenberger sagt dazu, dann muss es jedoch wo stehen?
 

GR Thomas Klugsberger sagt dazu, dass es ja anscheinend eine Vereinbarung dazu gibt, oder?
 

GR Bernhard Rosenberger sagt dazu, eben nicht, und das macht mich stutzig, ich selber war zu diesem Zeitpunkt noch nicht da herinnen. Ich will hier auch nicht unfair sein, wenn irgendwas geschrieben ist und ich weiß von dem nichts. Ihr wisst, wer bei mir noch recherchiert, und wenn der nichts findet, dann gibt’s nichts.
 

GV Michael Desch sagt dazu, dass er sich dazu auch befragt hat. Es ist offenbar so gelaufen, dass irgendwer gesagt hat, dass es angeschüttet werden kann bzw. hergerichtet werden darf. Das muss doch Hr. Mukenschnabel wer gesagt haben, dass er es anschütten kann. Hier wäre interessant, wer solche Wortmeldungen tätigt, bei einem Grund, der der Gemeinde gehört.
 

GR Andreas Lengauer sagt dazu, das können nur ein paar von da herinnen wissen. Hr. Schabetsberger müsste doch von dem noch was wissen?
 

GR Franz Schabetsberger sagt dazu, ich melde mich dann eh noch zu Wort, aber diskutiert einmal.
 

GV Michael Desch hofft, dass es nicht Fr. Bürgermeisterin war. Irgendwer wird das doch gesagt haben, dass es angeschüttet werden kann? Es werden die Aussagen doch irgendwo herkommen? Ich selber schütte doch nichts an, und nehme Geld in die Hand, und dann muss ich es wieder zurück bauen.
 

ER Andreas Schroll sagt dazu, dass er bei der ganzen Geschichte zu Bedenken gibt, dass wir da hier nicht einen Präzedenzfall daraus machen, weil rein theoretisch, hätte dann jeder Gemeindebürger das Anrecht, der an öffentliches Gut angrenzt, das öffentliche Gut anzukaufen. Wenn wir es einem durchgehen lassen, dann kann jeder andere auch daher kommen. Wir haben viele Randstücke, die an das öffentliche Gut angrenzen. Ich weiß nicht, ob wir uns hier nicht gewaltig den Nagel eintreten, wenn wir das so einfach durchgehen lassen.
 

ER Lukas Sumereder sagt dazu, dass wäre ja der Fall, wenn er es gemacht hätte ohne Zustimmung.
 

ER Andreas Schroll sagt dazu, es gibt dazu keine Gemeinderatszustimmung. Es ist nach wie vor ein öffentliches Grundstück, wenn man es im Doris heraussucht. Wie schaut es wirklich aus, Gebäude auf das Eck hin, da ist es schon ziemlich knapp, mit den drei Meter. Wenn ich euch erinnern darf, wir haben dazumal einen Punkt gehabt, wo es darum gegangen ist, wo sich ein jetziges Gemeinderatsmitglied einen Grund gekauft hat, und jetzt würde es um zusammenschließen der Grundstücke gehen, und da ist gesagt worden, das geht nicht zwecks den Quadratmetern. Da haben wir uns darauf berufen können, dass dazumal eine andere Rechtslage war, das haben wir jetzt aber nicht. Wir haben noch immer öffentliches Gut und es gibt keinen offiziell Beschluss, dass er es benützen darf.
 

1. Vizebgm. Johann Schmidseder sagt dazu, dass er zu diesem Thema auch relativ wenig weiß. Es muss doch irgendwer was gesagt haben, weil per Gaudi macht er sowas nicht.
 

GR Karin Eichinger fragt dazu, warum macht man sowas nicht schriftlich, mündlich kann ich ja auch alles versprechen.
Wer weiß es noch, egal wer es zugesagt hat, hat er es vielleicht so angeschüttet? Wir wissen es nicht, ich weiß das Thema mit dem Grundtausch noch. Ich hoffe auch, dass man in fünf Jahren nicht draufkommt, dass das Becken zu klein ist.
 

GR Bernhard Rosenberger sagt dazu, man macht hier einen Präzedenzfall auf. In diesem Fall ist hier die einzige Möglichkeit, dass wir hier wieder rauskommen, dass wir auf jeden Fall wieder einen Grund zurücknehmen. Damit kann ich künftig sagen, dass die Gemeinde keinen Grund hergegeben hat. Das Andere bzgl. Grundpreis und hin und her, wäre noch zum Klären. Für mich wäre es am saubersten, man macht das mit dem Grundtausch. Über den Kaufpreis haben wir dann eigentlich keine Hoheit mehr, denn wir wissen auch nicht, was er damals gezahlt hätte für den Grund, wenn er damals die komplette/große Fläche gekauft hätte. Aber als Gemeinde sind uns damals, also wenn er fiktiv damals schon 1.600 m² gekauft hätte, Aufschließungsgebühren entgangen. Diese Summe hätte die Gemeinde schon, zusätzlich zu den 262 m² als Grund haben möchte, möchte ich auch diese Summe zurückhaben, die er sich quasi damals erspart haben, dann soll er dies auch, meiner Meinung nach, als Bauland haben. Dann habe ich überhaupt kein Problem damit, dass fällt hier auch unter Altlastbereinigung. Dann ist auch der Grund größer, wie wir ihn eigentlich gern hätten - aber dann wäre hier alles sauber. Dann kann keiner sagen, er hat Grünland und nutzt es wie Bauland. Die Optik wäre weg, und man kann auch nicht sagen, die Gemeindefläche ist kleiner geworden.
 

GR Sascha Hübsch ergänzt dazu, dass falls ein weiterer Platz für das Retentionsbecken benötigt werde, hätte man schon ausreichend Platz gehabt, auszuweichen.
 

GR Franz Schabetsberger sagt dazu, es gibt hier zwei Möglichkeiten: Wir können es sachlich, kurz, schmerzlos und ohne viele Details lösen, indem wir einfach hergehen und sagen, dass nur einen Grundtausch in Frage kommt oder wir müssen tief hineinsteigen, was aber in der Öffentlichkeit sicher nicht recht gut ankommt. Es sind hier Fehler passiert, die nicht passieren hätten dürfen. Ich werde aber sicher nicht sagen, dass irgendwer irgendwem etwas versprochen hat, das war vor meiner Zeit. Ich kann nur sagen, was ich versprochen habe und zu dem Stehe ich auch – und das war von Anfang an, solange da noch keine Erweiterung ist, kann er den Grund nutzen und dann muss er sich mit Hr. Humer vereinbaren, dass er den Grund im gleichen Ausmaß zukauft, auf der anderen Seite, und der Gemeinde 1:1 zusammentauscht. Das wäre hier am Einfachsten. Ich würde auch vorschlagen, dass wir den Punkt absetzen und Hr. Mukenschnabel sagen, dass er den Grund auf der anderen Seite kaufen soll, und diesen dann 1:1 mit der Gemeinde umtauschen soll, ohne dass Kosten anfallen für die Gemeinde, so wie es ausgemacht worden wäre.
 

GV Michael Desch sagt dazu, das mit dem Grundtausch ist zwar 2020 schon ausgemacht worden, also wenn wir diesen Punkt jetzt nicht oben gehabt hätten, hätten wir den Punkt uns sparen können. Aber das mit dem Vorschlag bzgl. den Aufschließungskosten von GR Bernhard Rosenberger könnte er sich auch gut vorstellen.
 

GR Bernhard Rosenberger sagt dazu, also ein Grundstück mit derselben Größe.
 

GV Reinhard Windhager sagt dazu, er weiß auch nicht, wie es damals war und wie es diskutiert worden ist. Ich weiß nur, dass es geredet worden ist, dass er das machen kann. Was hier aber problematisch ist, wenn es Bauland wird?
 

GR Franz Schabetsberger sagt dazu, dass es kein Bauland werden kann. Es geht ganz einfach nicht, da der Wald daneben ist, da brauchen wir gar nicht diskutieren. In einem Schutzbereich von 30-Meter gibt es kein Bauland, dies ist einzuhalten. Es bleibt Grünland.
 

GR Bernhard Rosenberger fragt nach, ob man die Fläche, die jetzt Grünland ist, nicht dem anderen Grundstück zuschlagen? Damit hat er doch automatisch die Bebauungsgrenze?
 

GR Franz Schabetsberger sagt dazu, das Grundstück wird zugeschlagen, jedoch als Grünland.
 

GR Bernhard Rosenberger sagt dazu, damit fallen wir als Gemeinde, um das geht’s mir ja. Sowas ist hier schwer zu argumentieren.
 

GV Michael Desch sagt dazu, denn offenbar mit Bauland mit Schutzzone müsste es gehen.
 

GR Bernhard Rosenberger stimmt dem auch zu. Sonst dürften ja die anderen zwei Gründen, die daneben sind – Richtung Pomedt alt – die gehen genau so weit bis zum Wald runter. Da müssen wir halt nachfragen, das muss nicht heute sein.
 

GR Franz Schabetsberger sagt dazu, ich habe nachgefragt, darum sage ich es euch. Wir können das Grundstück als Grünland dem zustimmen aber nicht als Bauland, weil wenn wir uns das anfangen, dann sind wir jahrelang beschäftigt. GR Bernhard Rosenberger sagt dazu, dass er aber trotzdem einen gewissen/fairen Betrag für das Grundstück hätte.
 

GR Franz Schabetsberger fragt dazu, die Aufschließungsbeiträge, die nach der Grundfläche berechnet werden, sind nur die Straßenbeiträge oder?
Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, dass er mit Hr. Mukenschnabel im Vorsatz darüber gesprochen hat. Die Bedenken, die großteils gekommen sind, habe ich ihm geschildert. Hr. Mukenschnabel hätte sich gedacht, dass der Erwerb des Grünlandes um 10,00 Euro ein fairer Preis für die Gemeinde wäre. Wenn Hr. Mukenschnabel es über den Grundtausch mit Hr. Humer macht, dann kommt ihm das ganze auch billiger, er hat mit dem kein Problem.
 

GR Franz Schabetsberger sagt dazu, dann machen wir das.
 

GR Bernhard Rosenberger sagt dazu, grundsätzlich gebe ich ihm Recht, aber eins dürfen wir trotzdem nicht vergessen, wir müssen nicht.
 

GV Michael Desch sagt dazu, der was darüber ist, hat auch eine Schutzzone beim Grundstück.
 

GR Franz Schabetsberger sagt dazu, von dem Grundstück, was du redest, die sind so gewidmet worden. Wie es dann um die Bebauung gegangen ist, hat die Bezirkshauptmannschaft gesagt, dass wir es als Schutzzone ausweisen müssen, weil dort ein 30-Meter Abstand zum Wald ist. Das war damals ein Prozedere mit Hr. Altmann (Raumplaner), dass wir das hinbekommen haben, bis die Bezirkshauptmannschaft dann zugestimmt hat. Denn im Endeffekt ist es dann nicht mehr auf die 30-Meter gegangen, sondern es wurden auch 25-Meter akzeptiert, weil sonst hätte er nicht bauen können.
 

GV Michael Desch sagt dazu, dass bitte bei Hr. Altmann (Raumplaner) nachgefragt werden soll.
 

GR Bernhard Rosenberger sagt dazu, dass er gerne für die 262 m² die Aufschließungskosten errechnet haben möchte. Als Gemeinde entsteht uns durch diese Erweiterung ein fiktiver Kostensatz, den ich argumentieren muss und diesen möchte ich gerne abgegolten haben. Wenn bei diesem 300,00 Euro herauskommen, dann schreiben wir in den Kaufvertrag rein, dass er das Grundstück um 300,00 Euro abkaufen kann, plus die Tauschfläche.
 

ER Andreas Schroll sagt dazu, ich würde gerne die Tauschfläche vorher wissen. Weil sind die 262 m² ein rechteckiger Fleck oder ist das ein Schlurf, der hundert Meter lang ist. Nicht, dass wir da einen unnötigen Streifen haben.
 

GR Bernhard Rosenberger sagt dazu, dass es anschließend an das jetzige Grundstück sein soll.
 

GR Anna Wimmer glaubt, dass zwischen Bauplatz und Baugrund trotzdem ein Unterschied ist. Das Stück könnte ein Baugrund sein, aber kein Bauplatz, weil man nicht hinbauen darf. Der Bauplatz wäre nicht genauso groß wie das Grundstück selbst, wie es normalerweise üblich wäre.
 

GR Franz Schabetsberger sagt dazu, dass ein Bauplatz und ein Baugrund nicht ident sein müssen, denn hier gibt es genügend Beispiele, wo es nicht so ist. Wenn wir hier Andenken, dass es ein Bauplatz/-grund werden soll, haben wir Schwierigkeiten mit der Bezirkshauptmannschaft mit dem Wald. Das brauchen wir nicht. Er will hier nur eine gerade Fläche. Ein Eintausch mit der Gemeinde wäre sinnvoller, wir haben nach außen hin ein gutes Argument, wenn wir hier tauschen.
 

1. Vizebgm. Johann Schmidseder stellt sich die Frage, warum haben wir es dazumal diskutiert. Da haben wir um einen Quadratmeterpreis um 5,00 Euro diskutiert.
 

GR Franz Schabetsberger sagt dazu, wo haben wir das diskutiert?
 

1. Vizebgm. Johann Schmidseder sagt dazu, im Gemeindevorstand haben wir darüber diskutiert.
 

GR Franz Schabetsberger sagt dazu, aber nicht mit mir.
 

1. Vizebgm. Johann Schmidseder sagt dazu, dann weiß ich nicht, wer noch so ausschaut wie du? Es ist diskutiert worden.
 

GR Franz Schabetsberger sagt dazu, dass es keine Diskussion bzgl. Grundtausch gegeben hat. Wenn wir einen Grund brauchen, dann muss der Grund getauscht werden, das haben wir gesagt. Ob das Grundstück um 5,00 Euro oder um 50,00 Euro bei Hr. Humer gekauft wird, das geht uns dann nichts mehr an.
 

1. Vizebgm. Johann Schmidseder sagt dazu, dass wir damals was anderes geredet haben, weil sonst kommen wir jetzt nicht auf 10,00 Euro.
 

GR Franz Schabetsberger sagt dazu, zeig mir das, wo das steht, dass wir es um 5,00 Euro verkaufen.
 

1. Vizebgm. Johann Schmidseder sagt dazu, ich weiß, dass es nirgends steht. Es stehen viele Sachen nirgends.
 

GR Bernhard Rosenberger sagt dazu, in Summe tut es eh nichts mehr zur Sache. Wenn wir den Grundtausch jetzt machen, plus das was uns als Gemeinde damals entgangen wäre. Damit ist es uns egal, was er mit Hr. Humer ausmacht.
 

Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, dass er den Antrag stellen wird. Wenn er durchgeht, geht er durch, wenn nicht, dann wird das Ganze nochmals von vorne aufgerollt. Der Punkt kann jetzt nicht mehr abgesetzt werden, weil dass hätte vorher gemacht werden.

 

Beschluss

 

Der Antrag des Bürgermeisters auf Verkauf des Grundstückes wie im Kaufvertrag (Amtsvortrag) beschrieben wurde abgelehnt:

 

6 Ja-Stimmen (ÖVP)

 

3 „NEIN“-Stimmen (GR Franz Schabetsberger, GR Sascha Hübsch, GR Bernhard Rosenberger),
 

10 „Enthaltungen“ (ER Andreas Schroll, GR Karin Eichinger, ER Yvonne Mader, ER Christian Kalchgruber, GR Johannes Schönbauer, GR Andreas Unterberger, GV Michael Desch, ER Walter Furthner, GR Andreas Lengauer, ER Lukas Sumereder)
 

Änderungshistorie:

12.02.2023 Erstversion

07.03.2023 Diskussion aus vorläufigem Protokoll und Abstimmungsdetails

 

 

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