Rechnungsabschluss 2023

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 25. April 2024 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag) und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung.

 

 

TOP 5. Rechnungsabschluss 2023 (Beratung und Beschlussfassung)

 

Zur Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

 

Zum Bericht aus dem Prüfungsausschuss

 

Zum Rechnungsabschluss 2023

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat

 

Ernst Sperl kündigt an, dem Rechnungsabschluss nicht zuzustimmen, weil ihm die von ihm zur Vorbereitung der Prüfung angeforderten Jahreslohnkonten nicht zugestellt wurden. Er hat daher den Rechnungsabschluss nicht in der Qualität geprüft, wie es für ihn für eine Zustimmung nötig gewesen wäre.

 

Angefangen hat es mit der Berichterstattung über die Bezüge des Leiters des Brucknerhauses in Linz. Da wurde den Aufsichtsräten vorgeworfen, die Höhe des Gehaltes nicht gekannt zu haben. Das sollte ihm in der Gemeinde nicht passieren. Daher hat er den Tagesordnungspunkt „Jahreslohnkonten 2023 inklusive Betriebssummenblatt“ zur Sitzung Prüfungsausschuss beantragt und die Zustellung der Jahreslohnkonten verlangt.

 

Die Jahreslohnkonten wurden vom Gemeindeamt nicht zugestellt, auch, weil die Aufsichtsbehörde (IKD) eine aus seiner Sicht sehr schwammige Rechtsauskunft gegeben hat, ob die Zustellung erfolgen muss.

 

Die Personalkosten sind mit EUR 800.000 der zweitgrößte Ausgabenposten im Rechnungsabschluss. Diesen Posten nicht prüfen zu dürfen, kommt für ihn nicht in Frage.

 

Sperl wird darauf hingewiesen, dass er die Unterlagen am Gemeindeamt ansehen hätte können.

 

Das wollte er nicht, weil ihm in der Vergangenheit vorgeworfen wurde, das Personal am Gemeindeamt zu lange aufzuhalten. Die Prüfungsvorbereitung zu Hause ist einfacher. Er hat es nicht nötig, sich da ins Gemeindeamt zu sitzen. Die rechtliche Lage ist klar, dass die Unterlagen elektronisch zuzustellen sind.

 

Im Norden der Europäischen Union, wo die gleiche Datenschutzgrundverordnung gilt, ist es selbstverständlich, dass jeder die Einkommen aller Mitbürger sehen kann. Und bei uns kriegt sie nicht einmal der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss?

 

Von Michael Desch wird vorgeschlagen, von der IKD (Aufsichtsbehörde) klären zu lassen, ob die Jahreslohnkonten zugestellt werden müssen. Sonst haben wir das Thema nächstes Jahr wieder.

 

 

Beschluss: Der Rechnungsabschluss 2023 wird genehmigt.

18 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme – Ernst Sperl

 

 

Änderungshistorie:

01.05.2024 Erstversion

 

 

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