Flächenwidmung Berg

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 26. September 2024 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung.

 

 

TOP 3. Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6.9 – „Kraft-Berg“ und Änderung des Örtliches Entwicklungskonzeptes Nr. 2.6 – Einleitung des Verfahrens (Beratung und Beschlussfassung)

 

 

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

Zur Stellungnahme des Ortsplaners

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat

 

Ernst Sperl spricht sich gegen die Umwidmung aus. Es gibt keinen barrierefreier Zugang zum Ortszentrum außer über die B137 ohne Querungshilfe. Mit Rollstuhl oder Kinderwagen kann die bestehende Unterführung nicht genutzt werden.

 

-> Bild Rollstuhlfahrer auf Kreuzung

 

-> Bild Unterführung B137

 

Bei Wohn-Bebauung ist mit öffentlichen Kosten für Lärmschutz zu rechnen.

Das 70km/h Tempolimit Richtung Schärding endet bereits 20 Meter nach der Unterführung bei Straßenkilometer 38,39. Danach wird mit zusätzlichem Lärm beschleunigt. Der für Lärm relevante Teil der B137 ist ohne Tempolimit. Auch die vorherrschende Westwetterlage wurde vom Ortsplaner nicht berücksichtigt.

 

 

Die Diskussion um die Bauplatzgröße ist im Gemeinderatsprotokoll auf den Seiten 18 und 19 nachzulesen.

 

 

Beschluss

 

Die Einleitung des Verfahrens zur Umwidmung wird genehmigt.

 

18 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme - Ernst Sperl

 

 

 

Änderungshistorie:

02.10.2024 Erstversion

30.10.2024 Abstimmungsverhalten, Bauplatzgröße

 

zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 26.09.2024  

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