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Flächenwidmung |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 2. Juni 2026 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag) und als Teilnehmer an der Sitzung.
TOP 8 -
Behandlung des
Flächenwidmungsplanes Nr. 6.13 – „Pirnleithner-Raab“ – Behandlung der
eingebrachten Stellungnahmen (Beratung und Beschlussfassung)
Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)
Der
Grundsatzbeschluss wurde bereits in der
Gemeinderatssitzung am
12.02.2026 beschlossen und wurde darauf folgend das Verfahren für die
Stellungnahmen eingeleitet. Im Zuge des Grundsatzbeschlusses lag bereits die
Bekanntgabe von Planungsinteressen des Grundeigentümers sowie die
ortsplanerische Stellungnahme vor.
Das
gegenständliche Planungsgebiet mit einem Ausmaß von insgesamt etwa 547 m²
liegt ca. 550m westlich des Marktzentrums von Riedau östlich der Bahntrasse
Wels – Passau und der Bahnhofstraße (Landesstraße L1124). Im Norden und
Südwesten grenzt jeweils Wohngebiet des Antragstellers, im Süden und
Südosten landwirtschaftliches Grünland des Antragstellers und im Westen
gemischtes Baugebiet mit einem Parkplatz der Fa. Leitz an. Weiter östlich
des Planungsgebiets setzt sich das Wohngebiet bis zur Pram fort. Das
bisherige landwirtschaftliche Grünland liegt teilweise im
HW100-Abflussbereich des Holzingerbachs, eines Zubringers zur Pram.
Entsprechend der Darstellung im Flächenwidmungsplan und auf Grundlage der
Berechnungen durch DI. Günter Humer vom 13.5.2016 liegt das südliche
Planungsgebiet teilweise innerhalb dieses Hochwasserabflussgebiets. Vom
Antragsteller wird diesbezüglich ein Projekt zum Ausgleich des
Retentionsraumverlustes vorbereitet.
Innerhalb des Planungsgebiets besteht auf Grundstück 47 ein 1964
baubewilligtes Wirtschaftsgebäude, das umgebaut und umgenutzt werden soll.
Der Antragsteller beabsichtigt im Planungsgebiet die Ausstellung und den
Handel mit Autos der gehobenen Klasse. Dazu soll ein Präsentations- und
Verkaufsraum, ein Fotobereich sowie ein kleiner Bürobereich eingerichtet
werden. Die südlich an den Gebäudebestand anschließende Fläche soll für die
Aufbereitung der Fahrzeuge (Außen- und Innenreinigung) genutzt werden.
Folgende Dienststellen wurden gem. § 33 (2) Oö. ROG um Stellungnahmen
ersucht:
1) Amt der Oö. Landesregierung – Abt. Raumordnung
2) Landwirtschaftskammer Oö. – BBK Ried/Schärding
3) Oö. Umweltanwaltschaft
4) Wirtschaftskammer Oö. – Bezirksstelle Schärding
5) Arbeiterkammer Oö.
6) Energie AG
7) Gewässerbezirk Grieskirchen
8) ÖBB Immobilienmanagement
Zu den Stellungnahmen
Zum Plan Sichtweiten
Zur ergänzenden Stellungnahme des Ortsplaners
Die Behandlung im Gemeinderat
Einstimmig genehmigt
06.06.2026 Erstversion
zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 2.6.2026
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