Flächenwidmung

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 2. Juni 2026 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag) und als Teilnehmer an der Sitzung.

 

 

 

TOP 8 - Behandlung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6.13 – „Pirnleithner-Raab“ – Behandlung der eingebrachten Stellungnahmen (Beratung und Beschlussfassung)
 

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

 

Der Grundsatzbeschluss wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 12.02.2026 beschlossen und wurde darauf folgend das Verfahren für die Stellungnahmen eingeleitet. Im Zuge des Grundsatzbeschlusses lag bereits die Bekanntgabe von Planungsinteressen des Grundeigentümers sowie die ortsplanerische Stellungnahme vor.
 

Das gegenständliche Planungsgebiet mit einem Ausmaß von insgesamt etwa 547 m² liegt ca. 550m westlich des Marktzentrums von Riedau östlich der Bahntrasse Wels – Passau und der Bahnhofstraße (Landesstraße L1124). Im Norden und Südwesten grenzt jeweils Wohngebiet des Antragstellers, im Süden und Südosten landwirtschaftliches Grünland des Antragstellers und im Westen gemischtes Baugebiet mit einem Parkplatz der Fa. Leitz an. Weiter östlich des Planungsgebiets setzt sich das Wohngebiet bis zur Pram fort. Das bisherige landwirtschaftliche Grünland liegt teilweise im HW100-Abflussbereich des Holzingerbachs, eines Zubringers zur Pram. Entsprechend der Darstellung im Flächenwidmungsplan und auf Grundlage der Berechnungen durch DI. Günter Humer vom 13.5.2016 liegt das südliche Planungsgebiet teilweise innerhalb dieses Hochwasserabflussgebiets. Vom Antragsteller wird diesbezüglich ein Projekt zum Ausgleich des Retentionsraumverlustes vorbereitet.
Innerhalb des Planungsgebiets besteht auf Grundstück 47 ein 1964 baubewilligtes Wirtschaftsgebäude, das umgebaut und umgenutzt werden soll. Der Antragsteller beabsichtigt im Planungsgebiet die Ausstellung und den Handel mit Autos der gehobenen Klasse. Dazu soll ein Präsentations- und Verkaufsraum, ein Fotobereich sowie ein kleiner Bürobereich eingerichtet werden. Die südlich an den Gebäudebestand anschließende Fläche soll für die Aufbereitung der Fahrzeuge (Außen- und Innenreinigung) genutzt werden.


Folgende Dienststellen wurden gem. § 33 (2) Oö. ROG um Stellungnahmen ersucht:
1) Amt der Oö. Landesregierung – Abt. Raumordnung
2) Landwirtschaftskammer Oö. – BBK Ried/Schärding
3) Oö. Umweltanwaltschaft
4) Wirtschaftskammer Oö. – Bezirksstelle Schärding
5) Arbeiterkammer Oö.
6) Energie AG
7) Gewässerbezirk Grieskirchen
8) ÖBB Immobilienmanagement

 

Zu den Stellungnahmen

 

Zum Aktenvermerk Sichtweiten

 

Zum Plan Sichtweiten

 

Zur ergänzenden Stellungnahme des Ortsplaners

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat

 

Einstimmig genehmigt

 

Änderungshistorie:

06.06.2026 Erstversion

 

 

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