Flächenwidmungsplan

Gewerbegebiet B137

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 12. Dezember 2014 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag) und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung.

 

TOP 9 + 10: Flächenwidmungsplanänderungen

die Plandarstellung:

Nr. 5.13 Dick - Berg /  B137

Nr. 5.14 Rückwidmung Dick, Wildhag

 

Änderung Örtliches Entwicklungskonzept - ÖEK

die Plandarstellung: Nr. 1.5

 

Die Ortsplanerische Stellungnahme

raum-plan A, 25. August 2014

 

Die Diskussion im Gemeinderat 29. Juli 2014

(Forderung nach barrierefreier Unterführung der B137 durch GR Ernst Sperl)

http://riedau.info/gr20140729top03.htm#s

 

Die Stellungnahmen des Landes OÖ 

http://riedau.info/gr20141212top09s.htm

 

 

Die Diskussion im Gemeinderat

 

Bürgermeisterin Scheuringer

berichtet vom Schreiben des Landes OÖ. Die Stellungnahme von Herrn DI Werschnig besagt, so die Bürgermeisterin, dass grundsätzlich keinen Einwand gibt, wenn die weitere Planung die Option der Verkehrsplanungs-Stellungnahme angesprochene barrierefreie Gestaltung der Fußgängerunterführung offenhält. Diese Option wurde mit Hr. Dick besprochen und zwar dass wir in seinem Bereich ca. 350 m2 Grund dazu benötigen, damit wir eine Rampe machen können. Vorgestern war Hr. Stadler vom Land OÖ Abt. Straßenbau da, gemeinsam mit Hr. Dick und Hr. Stadler wurde über die Möglichkeiten gesprochen. Es besteht eine Möglichkeit auf dem Grund von Dick und eine weitere Möglichkeit auch auf öffentlichen Grund, geht nördlich und südlich auf öffentlichen Gut, nicht nur auf Grund von Hr. Dick. Planerisch lässt es sich machen, wenn wir es wirklich wollen, es ist ein starker Eingriff in die Natur und die Kosten sind dementsprechend. Er stellt die Frage: will Riedau überhaupt diese barrierefreie Unterführung in nächster Zeit? Diese Frage stellt die Bürgermeisterin zur Diskussion.

 

GV. Ortner:

Was Hr. Stadler sagt kann er nicht ganz nachvollziehen. Das Rundumfahren um den Wasserverteiler in Schleifen als eine Möglichkeit der Option stellt für ihn keine gute Lösung dar. Auf der Westseite beim Dammbach müsste man ein Tunnel herausbauen, letztendlich aber stehen wir dann „aber an", weil uns dort auch kein Grund gehört. Als Laie findet er keine gute vernünftige Lösung für die Barrierefreiheit. Man muss die Notwendigkeit in Relation stellen zu den Kosten. Im Wohnungsbau sind die Bauträger z.B. verpflichtet, dass pro Haus zwei oder drei barrierefreie Wohnungen eingebaut werden. Er stellt diese angesprochene Option ebenfalls in Frage, denn in den nächsten zehn Jahren haben wir nicht die finanziellen Mittel dazu.

 

Bgm. Scheuringer

antwortet, selbst wenn wir die Barrierefreiheit bei der Unterführung schaffen, wie geht es dann weiter mit der Steigung in der Ortschaft Berg.

 

GR. Ortner:

Richtung Berg sind 9 % Steigung.

 

 

GR Sperl:

Ich habe Bilder von Leuten, die mit dem Rollstuhl über die B137 fahren, ich habe die Bilder im Kopf, wie sich Frauen mit Kinderwagen durch die Unterführung abmühen und auch, wie sie mit dem Kinderwagen oben über die Bundesstraße fahren.

 

Es ist unsere Aufgabe, vor allem die Schwachen in der Gesellschaft zu schützen. Ich akzeptiere nicht, dass für ein neues Sportheim EUR 240.000 Steuermittel da sind, für die Marktplatzgestaltung über EUR 100.000 ausgegeben werden, für den Kreisverkehr an der Dorferkreuzung eine halbe Million und für die Schwachen in der Gesellschaft ist dann kein Geld da.

 

Viele Betroffene weichen der Gefahr auch dadurch aus, dass sie gleich mit dem Auto fahren. Damit hat die Forderung nach der barrierefreien Unterführung auch eine ökologische Komponente.

 

Ich werte es als einen Fehler der Gemeinde, dass sie beim Verkauf der Schlossgründe 2013 die landwirtschaftlichen Flächen für die barrierefreie Unterführung nicht gekauft hat. Ich selbst habe vom Verkauf erst erfahren, als der Kaufvertrag von Christan Dick schon unterschrieben war. Die Gemeinde musste aber wissen, dass der Grund verkauft wird und dass diese Flächen für die barrierefreie Unterführung gebraucht werden.

Es geht da um jeweils knapp 800 m² auf beiden Seiten der B137, also um weniger als EUR 2.000. Im Verhältnis zu den wahrscheinlichen Gesamtkosten also unbedeutend.

 

Dann ging es um den Zugang zum Marktplatz, der im Verkehrskonzept 2025 beim Haus Nr. 17 geplant ist. Im Februar 2014 wurde dieses Haus Nr. 17, das Enzlmüller-Haus, zum Verkauf angeboten. Ich habe damals die Bürgermeisterin ersucht, den Durchgang vom Marktplatz zum Dammbach zu sichern und zumindest das Grundstück 828/2 mit knapp 100 m² zu kaufen. Im September 2014 hat dann Christian Dick das Haus mit knapp 500 m² Grund um EUR 60.000 gekauft. Ich werte es als einen Fehler der Gemeinde, diese Chance nicht genutzt zu haben.

 

Jetzt haben wir mit der Umwidmung der landwirtschaftlichen Flächen des Christian Dick in Betriebsbaugebiet wahrscheinlich die letzte Chance, eine optimale Verbindung der Ortschaft Berg zum Marktplatz zu bekommen.

 

Natürlich gibt es auch andere Lösungen. Die halte ich aber für schlechter und teurer.

 

Zuerst zu den Rampen auf der Seite der Ortschaft Berg. Die Rampe Richtung Zell halte ich aufgrund des leichten Gefälles für schöner und vor allem ist sie billiger als eine Rampe Richtung Kallham. Dort ist nämlich die Hauptwasserleitung mit Schacht. Diese Wasserleitung umzulegen oder zu umgehen ist wesentlich teurer als die EUR 800,- Grundwert für die andere Lösung.

 

Nun zu den Rampen auf der Südseite, zwischen Dammbach und der B137:

Für eine Rampe Richtung Kallham ist mir der Platz zwischen Dammbach und B137 zu wenig. Ich glaube nicht, dass von der Abteilung Schutzwasserwirtschaft eine derartige Rampe ohne Verlegung des Dammbaches bewilligt werden kann.

Eine Rampe Richtung Zell mit Zwischenpodest und Nutzung der bestehenden Brücke über den Dammbach ist möglich. Die Rampe zur Dammbachbrücke ist aber sehr nahe am Dammbach, was ich aus ökologischen und hochwassertechnischen Gründen nicht will. Gegenüber der „optimalen Variante mit Durchgang beim Haus Nr. 17“ ist auch der Fußweg von der Ortschaft Berg ins Zentrum wesentlich länger.

 

Ich möchte daher die Umwidmung in Betriebsbaugebiet davon abhängig machen, dass die „optimale Variante“ möglich bleibt. Die von der Abteilung Raumordnung des Landes OÖ für die Umwidmung gestellte Bedingung der „Detailprüfung und Flächenvorsorge für die barrierefreie Gestaltung der Fußgängerunterführung“ sehe ich nicht erfüllt. Insbesondere fehlen mir die Stellungnahmen der Wasserrechtsbehörde und des Naturschutzes, ob andere als die „optimale Variante“ überhaupt möglich wären.

 

Ich stelle daher den Antrag, die Entscheidung zu vertagen, bis diese Unterlagen vorliegen.

 

 

Frau Bürgermeisterin Scheuringer

stellt den von GR. Sperl bekannt gegebenen Grundwert von € 800,- in Frage, er muss aufpassen, dass er da keine Verleumdungsklage bekommt.

 

 

Sie lässt über den Antrag von GR. Sperl auf Vertagung mittels Handzeichen abstimmen.

1 Ja - Sperl

24 - Nein

 

 

Bürgermeisterin Scheuringer

stellt den Antrag, die Umwidmungen zu genehmigen

 

GR Sperl

stellt den Gegenantrag: Die Umwidmung wird mit der Bedingung genehmigt, dass die barrierefreie Gestaltung der Fußgängerunterführung rechtlich gesichert ist.

 

Abstimmungsergebnis Gegenantrag:

1 Ja - Sperl

24 Nein

 

 

Abstimmungsergebnis Hauptantrag - ohne "barrierefrei"

24 Ja

1 Nein - Sperl

 

 

 

 

Änderungshistorie:

01.12.2014 Erstversion

06.12.2014 Link zu Stellungnahme des Landes OÖ.

28.12.2014 Wortmeldung Sperl und Abstimmungsergebnis, Bilder 

11.01.2015 Diskussion aus vorläufigem Gemeinderatsprotokoll übernommen

03.07.2015 Bauplan und Gewerberechtsunterlagen

  

 

 

zum Bauplan - Gewerberechtsverhandlung 9. Juli 2015

 

zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 12.12.2014 

zur Gemeinderatsprotokolle-Übersichtsseite  

zur sperl.riedau.info

zur Grünen Gemeindegruppe Riedau

Impressum und Rückfragen

 

 

Die Unterführung B137 Berg am 1.12.2014 - mit Rollstuhl unmöglich, für Kinderwagen eine Herausforderung!

 

 

Mit dem Rollstuhl muss über die Bundesstraße gefahren werden:

 

 

Die "optimale" Variante aus dem Verkehrskonzept Riedau 2025 Seite 62

 

 

Das Grundstück 828/2 Riedau als Verbindung Marktplatz - Dammbach

 

 

Der Schacht der Hauptwasserleitung