Verkauf Kindergartengrund

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 12. Juni 2025 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem Amtsvortrag und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung.

 

 

TOP 6. Kaufvertrag abgeschlossen zwischen Bernhard Hofpointner und der Marktgemeinde
Riedau (Beratung und Beschlussfassung

 

 

Die Sitzungsvorbereitung

 

zum Amtsvortag

 

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat

(Kopie aus der nicht genehmigten Verhandlungsschrift)

 

GR Bernhard Rosenberger sagt, er macht es einfach, ihr kennt meine Linie. Bei Grundverkäufen bei der Gemeinde, stimmt er grundsätzlich nicht zu. Außer es heißt wir müssen - deshalb wird er sich enthalten.


2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt, dass er bei der letzten GR-Sitzung gesagt hat, dass er sich es vorstellen kann, dass wir es machen. Er hat sich jedoch ein bisschen mit dem befasst, es geht auch um die zwei Meter, welche immer im Raum stehen und freigehalten werden müssen. Die zwei Meter stimmen bei einem Kerngebiet, wir haben jedoch im Gemeinderat 2014 beschlossen, dass es ein geschlossen bebautes Gebiet ist und durch das darf hier ganz zusammenbaut werden, auch wenn vom Hausbesitzer zB. ein Vollwärmeschutz aufgetragen wird, darf er auch 15 cm über die Grundstücksgrenze bauen und darum sieht er es mit den zwei Meter auch nicht mehr so. Wo er komplett dagegen ist, ist der Bereich, wo sich die Einfahrt befindet, dass man ihm das dazu gibt. Das ist nur ein Anhaltspunkt, wo wieder etwas dort steht und die Feuerwehr nicht dazu kann. Darum sieht er es nicht ein, dass es verkauft wird.

-> Link zu § 41 Absatz 1 Ziffer 1 Oö. Bautechnikgesetz

-> Link zur Sitzung Gemeinderat 23. Jänner 2014 TOP 6
 

GV Michael Desch sagt, dass uns wichtig war, dass die Zufahrt ständig frei ist, ein Parkplatz soll es nicht werden. Es ist ein Fahrtrecht drinnen, dass will er auch so protokolliert haben, dass es frei bleiben soll. Es ist ein Fahrtrecht drinnen, wenn es drinnen ist, Vertrag ist Vertrag. So bin ich schon, ihr kennt mich, ich bin einer der Handschlags Qualität hat. Damals habe ich gesagt, dass ich es mir vorstellen kann, es ist wichtig, dass es frei bleibt. Vertrag ist Vertrag.
 

1.Vizebgm. Johann Schmidseder sagt dazu, da muss er GV Michael Desch zustimmen. Es muss garantiert sein, dass die Einfahrt frei sein muss, sonst spricht nichts dagegen, wir können es nicht nutzen und ihm ist geholfen.
 

2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt, dass wir es nicht nutzen können, das ist eigentlich falsch. Jeder Quadratmeter beim Kindergarten, den wir haben, ist gut für den Kindergarten. Und wenn es wieder 150 m² sind, die uns fehlen, weil wir auch von Haus aus schon zu wenig haben beim Spielplatz für die Gruppen, da sieht er es schon so, dass wir es gut gebrauchen können und wie gesagt, am Anfang der Diskussion, wo gesagt wurde, die zwei Meter müssen sein, wurde unsererseits nicht bestätigt. Er hat auch nachgeschaut, ob wir beschlossen haben, dass das geschlossen bebaute Gebiet, beschlossen worden ist, und es wurde 2014 im Gemeinderat beschlossen und dies ist deshalb gemacht worden, dass auch bei Renovierungen/Sanierungen/Erweiterungen im Marktbereich etwas gemacht werden kann, darum sieht er es nicht ein, dass es verkauft werden muss.
 

GV Michael Desch sagt, weil gerade erwähnt worden ist, das muss nicht sein. Er hat auch mit AL Petra Langmaier gesprochen, vlt. kann sie es noch kurz erläutern.
AL Petra Langmaier sagt dazu, dass dies Thema bereits damals aufgeschlagen ist, wurde ein Aktenvermerk mit Loredana Waldenberger und Ing. Robert Aichinger verfasst, wo das Thema angesprochen wurde. Die Empfehlung zum Grundverkauf kam ursprünglich von DI Reifeltshammer und Bmst. Buchinger, danach wurde beidem Bausachverständigen nachgefragt. Es geht hauptsächlich darum, falls was gemacht wird, wie zB. größere/neue Fenster müssen die zwei Meter eingehalten werden und dies wurde auch hier bestätigt.


2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt dazu, aber nicht bei einem geschlossen bebauten Gebiet. Hat er es auch gewusst, dass wir das dort haben.
AL Petra Langmaier sagt dazu, dass dies kommuniziert worden ist.
 

2.Vizebgm. Franz Arthofer fragt, dass wir das haben oder nur, dass es Kerngebiet ist. Das passt auch zu dem was du gerade gesagt hast, aber nicht bei einem geschlossen bebauten Gebiet. Er darf die Grundgrenze übertreten, zB. bei Fassadenpflege etc. um das ist es mir hauptsächlich gegangen.
 

GR Franz Schabetsberger sagt, dass er nicht die Notwenigkeit versteht, dass er das Grundstück kauft, mit den zwei Metern kann er eh nichts anfangen, was macht er damit, er kann sich keinen Garten anlegen oder sonst noch etwas. Keiner kann mit zwei Metern etwas anfangen.
 

Bgm. Markus Hansbauer sagt, dass es ihm um das ginge, dass er Räder, Anhänger etc., was derzeit auf der Straße steht, hinten hingestellt werden kann. So wie ich Bernhard kenne, wird er sicher einen sauberen Zaun machen, die Fassade alles machen und es geht hier um 64 m², also nicht um 150 ².
 

GR Franz Schabetsberger sagt dazu, beim Kindergarten geht es ab, wir haben von Haus aus zu wenig Quadratmeter und jetzt würden wir wieder etwas hergeben, was nicht notwendig ist, nur weil er eine Abstellfläche braucht. Es ist sicher nicht notwendig, schauen wir lieber, er ist dafür, dass die Kinder genügend Platz haben, weil der was herinnen ist und einen Baugrund hat, der weiß genau, dass er nicht mehr Grund zur Verfügung hat. Wir können nicht als Gemeinde alles hergeben und alles abtreten. Wenn er es unbedingt braucht, warum hat er es sich nicht damals beim Gintenreither abgekauft, da hätte er immer die Möglichkeit gehabt.
 

Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, da muss er ihn selbst fragen.
 

GR Franz Schabetsberger sagt dazu, dass er dafür ist, dass es abgelehnt wird, weil beim Kindergarten können wir es besser brauchen.
 

GV Michael Desch sagt, dass es schon noch abgeklärt werden muss, es hat auch zu ihm geheißen, dass es sein muss. Dies wurde auch in der Fraktion so kommuniziert.
 

GR Franz Schabetsberger sagt dazu, das ist sicher nicht so.
 

Es wird ca. 1 Minute diskutiert und durcheinander gesprochen.
 

GR Sascha Hübsch fragt, wissen wir das automatisch, also der Bausachverständige, welches Gebiet es ist.
AL Petra Langmaier sagt dazu, dass sie es leider nicht sagen, da sie bei den Bausachen nicht anwesend ist.
Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, dass grundsätzlich die Widmung angeschaut wird und welche Gegebenheit sind.
 

2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt, Widmung ist Kernzone, das sagt nicht aus, wegen dem Abstand.
 

Bgm. Markus Hansbauer sagt, dass er nicht bei allen Sachen dabei ist, aber so wie der Bausachverständige die Sachen behandelt, der geht wirklich auf alle Eventualitäten ein. Aber wie es in diesem Fall ist, was da im Detail besprochen worden ist, bin ich auch nicht dabei gewesen.
 

2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt, dass er das BauTG. bekommen hat und bei dem Paragrafen 41 steht, dass Gebäude und Schutzdächer innerhalb eines geschlossen bebauten Gebietes gelegen sind und das ist der Bereich -also haben wir keine Abstandsbestimmungen.
 

GV Michael Desch sagt, dass er bei der letzten Sitzung gesagt hat, dass es für ihn passt und wir werden da jetzt nicht herumtun, wenn er sagt es muss sein, wenn es so ist wie eine Bereinigung. Aber dann hofft er auch, dass es so passt. So einen Fall haben wir schon öfter gehabt, wo kein Aktenvermerk gemacht worden ist und nirgends wo mitgeschrieben worden ist, so Zeiten haben wir schon gehabt. Dann weiß keiner mehr über irgendwo etwas.
 

GR Bernhard Rosenberger fragt, kann man sich das schriftlich bestätigen lassen, was Franz geklärt haben möchte - aber heute nicht mehr.
AL Petra Langmaier sagt dazu, wir können auch Loredana Waldenberger kurz anrufen, ob dies auch so im Bauamt so kommuniziert wird.
 

GR Bernhard Rosenberger fragt, tut es weh, wenn wir es erst im September beschließen.
AL Petra Langmaier glaubt, dass es auch um die Bauplatzbewilligung geht.
 

1.Vizebgm. Johann Schmidseder sagt, wir sind kompliziert ohne Ende.
GR Bernhard Rosenberger sagt, besser kompliziert, als wenn … (nicht verstanden).
 

GR Franz Schabetsberger sagt, ja oder nein, steht nicht zur Diskussion. Es steht zur Diskussion, dass letztes Mal unter Allfälliges, das gebracht worden ist, dass du einen Vertrag mit ihm machen möchtet und ob wir grundsätzlich dafür sind oder nicht. Die Argumente, welche damals gekommen sind, stimmen nicht. Damals habe er schon geäußert, dass er es sich nicht vorstellen kann, dass wir es machen, da er weiß, was es bedeutet. Die Argumente, nur weil dort Fenster drinnen sind und ein 2-Meter-Bereich eingehalten werden muss, dies stimmt absolut nicht. Das war damals eine absolute Falschinformation, weil die Fenster, wenn sie Bestand sind, sind sie da und wenn neue gemacht werden sollen, darf man es nicht. Das ist in der Bautechnik geregelt. GV Michael Desch, da hast du eine falsche Information erhalten.
 

Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, das behauptest du. Er hat das weitergegeben, was er von DI Aichinger, DI Reifeltshammer und Bmst. Buchinger erfahren hat.
GV Michael Desch glaubt auch, dass diese Leute eine Ausbildung haben, und die kennen sich aus, für das haben wir diese Leute.
 

GR Franz Schabetsberger sagt dazu, aber wir haben es 2014 beschlossen.
Bgm. Markus Hansbauer verliest den Aktenvermerk: „Neue/größere Fenster dürfen nur dann eingebaut werden, wenn 2 m Grund an Hr. Hofpointner verkauft werden.“
 

GR Franz Schabetsberger sagt dazu, genau, er darf nur dann, wenn er die zwei Meter hat, die hat er aber nicht, also darf er es nicht. Ganz eindeutig.
 

GR Sascha Hübsch fragt, welche Restriktionen hat er, wenn es so bleibt, wie es ist.
 

GR Sascha Hübsch sagt dazu, er wird doch Einschränkungen haben, wenn man es so belässt. Das Thema neue/größere Fenster, wird er dann nicht so machen dürfen.
 

AL Petra Langmaier sagt, dass es auch um die Teilfläche 1 auch geht, diese steht derzeit auch auf dem Grund der Gemeinde.
2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt dazu, gegen die Teilfläche 1 hat er überhaupt nichts.
 

Es wird ca. 1 Minute diskutiert und durcheinander gesprochen. (... reicht die verbleibende Gartenfläche für den Kindergartenbetrieb?)
 

Bgm. Markus Hansbauer sagt, dass dies von Bmst. Buchinger angeschaut worden ist, von der Fläche her ist es ausreichend. Er glaubt auch nicht, dass alle Gruppen gleichzeitig im Garten umherschwirren, dass ist seine persönliche Meinung.


2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt, dass er auch mit Bmst. Buchinger gesprochen hat. Er hat gesagt, dass er von den zwei Meter bescheid weiß, jedoch von der Einfahrt her, weiß er nicht, ob dies sein müsste. Das nächste ist, wurde auch in Linz unten gefragt, oder hat es nur Bmst. Buchinger gesagt, dass die Quadratmeteranzahl ausreichend ist. Es muss doch im Endeffekt Linz bestimmen, ob es ausreichend ist oder nicht.


Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, dass er nachgefragt hat. Er kann jetzt nur wiedergeben, was Bmst. Buchinger gesagt hat und dass dies mit den Quadratmetern passt.
 

2.Vizebgm. Franz Arthofer glaubt, dass es nicht sein muss, es wäre auch bei allen anderen das Gleiche. Auch beim Gintenreiter wurde die Grundgrenze angegriffen, also dort wäre es ähnlich.
Bgm. Markus Hansbauer sagt, dass die Grenzen teilweise begradigt worden, bei Gintenreiter wurde es begradigt, weil es seitens DI Reifeltshammer Sinn gemacht hat, da schräge Grundgrenzen vermieden werden. Bei der letzten GR-Sitzung hat keiner etwas gesagt, auch wenn es nur unter meinem Bericht mitgeteilt wurde, da hat keiner etwas gesagt.
 

Zuhörer Ernst Sperl sagt, doch, er hat Bedenken geäußert.
 

Bgm. Markus Hansbauer sagt, du und GR Franz Schabetsberger ihr wart damals die Einzigen, die Bedenken geäußert haben. Darum haben wir es auch so gemacht.
 

2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt, dass hat er auch gesagt, dass er damals zugestimmt hat, damals hat es auch geheißen, dass es sein muss. Es muss anscheinend nicht sein, da könnt ihr gerne nachfragen bzgl. dem geschlossen bebauten Gebiet.
 

GR Lukas Sumereder sagt, aber das würde heißen, wenn es heißen würde, dass es sein muss, dann wärst du auch dafür Franz.
2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt dazu, dann können wir nicht aus, wenn es sein muss.
 

GR Lukas Sumereder sagt, es geht jetzt eigentlich um die doppelte Absicherung, ob es sein muss.
 

GV Michael Desch sagt, dass es ihm auch von Anfang an gut gefallen hat, mit dem Tor – da gibt es bei ihm sicher nicht. Aber er ist auch von dem Ausgegangen, dass es sein muss. Er verlässt sich auch auf die Aussage von DI Aichinger.
 

2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt, dass er nicht weiß, ob er auch von dem Bescheid weiß, was damals beschlossen worden ist, dass dies ein geschlossen bebautes Gebiet ist. Die Widmung allein sagt es nicht aus, darum wurde es 2014 so beschlossen.
 

GR Sascha Hübsch fragt, von dem Gehen wir aus, dass der Bausachverständige es weiß.
 

2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt, das wissen wir jetzt nicht.
Bgm. Markus Hansbauer sagt, dass er davon ausgeht, dass er es weiß.
 

GR Sascha Hübsch sagt, es wurde 2014 beschlossen und wo lege es dann auf. Wer weiß das dann?
AL Petra Langmaier sagt, dass dies im Bauamt aufliegen muss und Loredana es sicherlich weiß.
 

2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt, damals war aber Loredana auch noch nicht da.
GR Sascha Hübsch fragt, ob es aufpoppt, wenn man sich die Parzellennummern anschaut, welches Gebiet es ist.
AL Petra Langmaier sagt dazu, nur die Flächenwidmung.
 

2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt dazu, die Flächenwidmung, jedoch nicht das geschlossen bebaute Gebiet.
 

GR Sascha Hübsch fragt, und woher bekommt man dann diese Information.
AL Petra Langmaier sagt dazu, die Information muss vom Bauamt kommen.
GR Sascha Hübsch sagt dazu, da muss es also einen Aktenvermerk geben.
 

Es wird ca. 2 Minute diskutiert und durcheinander gesprochen.
 

Bgm. Markus Hansbauer verlässt den Saal um 18:28 Uhr, wieder retour um 18:30 Uhr.
Bgm. Markus Hansbauer sagt, dass lt. Loredana Waldenberger Herr DI Aichinger gewusst hat, dass in diesem Gebiet ein geschlossen bebautes Gebiet ist.
 

2.Vizebgm. Franz Arthofer fragt, was ist, wenn Schönbauer/Gintenreiter auch Fenster machen möchten. Bekommen diese auch dann die zwei Meter, denn man muss doch dann alle gleich behandeln. Dann wird auch der Kindergarten immer kleiner.
 

Bgm. Markus Hansbauer sagt, dass es ja eine Grundstücksberichtigung ist.
GR Franz Schabetsberger sagt, dass eine hat aber nichts mit dem anderen zu tun.
Bgm. Markus Hansbauer sagt, lt. DI Aichinger schon.
GR Franz Schabetsberger sagt dazu, nein.
Bgm. Markus Hansbauer sagt, er ist kein Bauexperte, aber lt. DI Aichinger ist es so.
 

GR Franz Schabetsberger sagt, wir können es nicht einen genehmigen und den anderen nicht, das geht nicht. Es gibt hier einen Gleichheitsgrundsatz. Jeder hat das gleiche Recht, wenn ich es dem einen gewähre, dann muss es auch der andere bekommen. Wenn wir uns hier eine Tür aufmachen und dies nicht notwendig ist. Nur als Abstellfläche sieht er es nicht ein, dass es verkauft wird. Das hat er davor auch nicht gehabt und jetzt auf einmal braucht er es. Beim Kindergarten geht es ab, und dann kommt der nächste, der will es auch und der nächste will es auch.
 

Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, dass er es vorher nicht wollte, stimmt so nicht Franz.
GR Alois Brunner sagt, dass er auch bei Gintenreiter untergestellt hat.
 

Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, dass er bei der Garage untergestellt hat. Er hat immer und des Öfteren schon nachgefragt, ob er etwas haben kann. Wie er auch erfahren hat, dass der Kindergarten dort hinkommt, hat er auch schon nachgefragt, ob er eine Fläche haben könnte.
 

GV Michael Desch fragt, hat er dies auch wirklich sicher gewusst.
Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, dass Loredana Waldenberger gerade gesagt hat, dass er dies gewusst hat, dass dies ein geschlossen bebautes Gebiet ist.
GV Michael Desch sagt, dass er sich hier auf den Bausachverständigen verlässt.
 

GR Karin Eichinger sagt dazu, ist es nicht geschickter, wenn dies vorher in den Ausschüssen behandelt wird. Wir würden uns so viele Diskussionen sparen, dass würde in den Fraktionen ganz anders behandelt werden. Wir machen da Diskussionen, weil wir uns hier ein Fass aufmachen. Wir alle haben keine Ahnung, müssen wir es oder müssen wir es nicht, hat er die Informationen. Es ist immer das Problem, was wir haben. Wir haben aber auch nichts schriftliches, ob es so ist.
 

Bgm. Markus Hansbauer sagt, dass er sich hier auf die Aussage von Loredana Waldenberger verlässt, wenn sie sagt, dass er es gewusst hat, wenn sie sagt, dass er es gewusst hat.
 

GR Karin Eichinger sagt, aber von ihn haben wir auch nichts Schriftliches, dass es so ist.
 

GR Franz Schabetsberger sagt, aber wenn er es gewusst hat, dann darf er nicht sagen, dass er die zwei Meter braucht, weil da steht es eben anders drinnen. Als Bausachverständige kann man dies nicht so sagen, denn im Beschluss steht etwas anderes – das passt so nicht zusammen. Machen wir den Antrag, dass es verschoben wird und abgeklärt werden soll, da ist doch nichts dabei. Ob dies in zwei Monaten beschlossen wird oder nicht, das spielt überhaupt keinen Walzer nicht. Dann sind wir alle auf der sicheren Seite und dann kann keiner sagen, wir haben nichts gewusst bzw. dass es eine Falschinformation war. Delegieren wir es an den Bauausschuss, die sollen eine Sitzung machen mit diesem einem Punkt und der Bausachverständige soll hergeholt werden.
 

Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, dem glaubt ihr sowieso nicht, warum sollte er dann kommen. In der Bauausschusssitzung wird er nichts anderes sagen.
 

Es wird ca. 1 Minute diskutiert und durcheinander gesprochen.
 

GR Sascha Hübsch fragt, können wir es protokollieren, dass es diese Abstimmung bzw. dieses Gespräch gegeben hat und dass dies so seine Richtigkeit hat, dass es sein muss und dass wir es jetzt so vermerken und dass er uns dies schriftlich so noch nachschickt.
 

GR Bernhard Rosenberger sagt, es ist halt kompliziert, aber es hilft halt nicht – für das haben wir ja die Sitzungen. Franz Arthofer hat sich befragt und jetzt gibt es halt Unstimmigkeiten, dann müssen wir es halt klären bis zum nächsten Mal.
 

GR Alois Brunner fragt, geht es um größere Fenster oder wenn man erweitert.
 

2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt, es zählen die Abstandsbestimmungen nicht, bei einem geschlossen bebauten Gebiet.
 

GR Alois Brunner sagt, auch wenn er neue/größere Fenster macht.
 

2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt, dass im BautG. im Paragraf 61 geregelt sind, dass dort die Ausnahmebestimmungen für die Abstandsbestimmungen sind.
 

GR Lukas Sumereder sagt dazu, der fade Beigeschmack ist die Begründung, wenn wir es wissen, dann wird er für sich begründet haben, dass es so ist.
 

2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt, dass er bereits einen Tag nach der letzte GR-Sitzung gesagt hat, dass er Bedenken hat und ob wir es nicht dem Bauausschuss zuweisen sollen. Das ist nicht gemacht worden, dass dieser Vertrag gemacht worden ist, hat er erst mitbekommen, als der Amtsvortrag gemacht worden ist.
 

GV Michael Desch fragt, du hast dich befasst, warum wird da nicht gleich ans Amt gegangen und vorab geklärt.
2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt dazu, dass er es heute erfahren hat, nicht erst vor zehn Minuten, heute.
 

GV Michael Desch fragt, ist der Bauausschussobman damals informiert worden.
GR Lukas Sumereder sagt, dass es damals unter Allfälliges gemacht wurde.
GV Michael Desch sagt, nein, dass dies im Bauausschuss behandelt werden sollte.
GR Lukas Sumereder sagt dazu, wie GR Karin Eichinger sagt, man lernt nie aus. Man kann dies zukünftig behandeln.
 

2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt, dass er die Anfrage schon früher gestellt hat. Die Information habe ich heute um 16:47 Uhr erhalten.
 

GV Michael Desch sagt, dass es bei ihm in der Fraktion so kommuniziert wurde, für ihn ist es in Ordnung, Zufahrtsrecht bleibt, er macht einen sauberen Zaun mit Tor, da haben wir auch darüber gesprochen. Wenn es rechtlich nicht geklärt ist, er verlässt sich auf DI Aichinger. Er geht halt davon aus, wenn er so sagt, dass es passt, dann soll es auch Hände und Füße haben.
 

Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, dass es nicht das erste Mal ist, dass wir etwas verschieben, weil manche nicht glauben, was Sachverständige sagen.
 

GR Sascha Hübsch fragt, hat es eine Auswirkung auf den Kindergartenbau.
Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, grundsätzlich nicht.
 

GR Lukas Sumereder sagt, können wir es unter Vorbehalt machen. Er kann sich erinnern, dass wir vor ein paar Monaten unter Vorbehalt XY tritt der Vertrag in Kraft - es geht nur um die Begründung. Ein GR-Beschluss kann nicht höher sein, wie ein Landesgesetz.

Beschluss: Der Vorsitzende stellt den Antrag, dass der Tagesordnungspunkt bis zur nächsten GR-Sitzung vertag wird.

Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wird durch Erheben der Hand mehrheitlich abgelehnt.
8 „JA“-Stimmen,

5 „NEIN“-Stimmen (Bgm. Markus Hansbauer, 2.Vizebgm. Johann Schmidseder, GR Anna Zallinger, GR Alois Brunner, GR Lukas Sumereder),

6 „Enthaltungen“ (GR Sascha Hübsch, GR Anna Wimmer, GR Marcel Weinberger, ER Birgit Trinkfaß, GR Walter Furthner, ER Christian Kalchgruber)

Beschluss: GR Lukas Sumereder stellt den Antrag, dass der Kaufvertrag unter Vorbehalt der gesetzlichen Notwendigkeit des Abstandes von 2 Metern vollinhaltlich beschlossen wird, besteht die Notwendigkeit nicht, wird dies separat im Bauausschuss bzw. im Gemeinderat wieder aufgenommen und weiterbehandelt.

Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wird durch Erheben der Hand mehrheitlich angenommen.
15 „JA“-Stimmen,

2 „NEIN“-Stimmen (2.Vizebgm. Franz Arthofer, GR Franz Schabetsberger)

2 „Enthaltungen“ (GR Elisabeth Jäger, GR Bernhard Rosenberger)
 

Änderungshistorie:

16.06.2025 Erstversion

17.06.2025 Diskussion und Abstimmungsdetails aus vorläufigem Protokoll

19.06.2025 Link zu § 41 (1) Z1 Bautechnikgesetz

19.06.2025 Link zu Sitzung Gemeinderat 2014

 

 

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