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Verkauf Kindergartengrund |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 12. Juni 2025 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem Amtsvortrag und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung.
TOP 6. Kaufvertrag abgeschlossen zwischen Bernhard Hofpointner und der
Marktgemeinde
Riedau (Beratung und Beschlussfassung
Die Sitzungsvorbereitung
zum Amtsvortag
Die Behandlung im Gemeinderat
(Kopie aus der nicht genehmigten Verhandlungsschrift)
GR Bernhard Rosenberger sagt, er macht es einfach, ihr kennt meine Linie. Bei Grundverkäufen bei der Gemeinde, stimmt er grundsätzlich nicht zu. Außer es heißt wir müssen - deshalb wird er sich enthalten.
2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt, dass er bei der letzten GR-Sitzung gesagt
hat, dass er sich es vorstellen kann, dass wir es machen. Er hat sich jedoch
ein bisschen mit dem befasst, es geht auch um die zwei Meter, welche immer
im Raum stehen und freigehalten werden müssen. Die zwei Meter stimmen bei
einem Kerngebiet, wir haben jedoch
im Gemeinderat 2014 beschlossen, dass es
ein geschlossen bebautes Gebiet ist und durch das darf hier ganz
zusammenbaut werden, auch wenn vom Hausbesitzer zB. ein Vollwärmeschutz
aufgetragen wird, darf er auch 15 cm über die Grundstücksgrenze bauen und
darum sieht er es mit den zwei Meter auch nicht mehr so. Wo er komplett
dagegen ist, ist der Bereich, wo sich die Einfahrt befindet, dass man ihm
das dazu gibt. Das ist nur ein Anhaltspunkt, wo wieder etwas dort steht und
die Feuerwehr nicht dazu kann. Darum sieht er es nicht ein, dass es verkauft
wird.
-> Link zu § 41 Absatz 1 Ziffer 1 Oö. Bautechnikgesetz
->
Link zur Sitzung
Gemeinderat 23. Jänner 2014 TOP 6
GV Michael Desch sagt,
dass uns wichtig war, dass die Zufahrt ständig frei ist, ein Parkplatz soll
es nicht werden. Es ist ein Fahrtrecht drinnen, dass will er auch so
protokolliert haben, dass es frei bleiben soll. Es ist ein Fahrtrecht
drinnen, wenn es drinnen ist, Vertrag ist Vertrag. So bin ich schon, ihr
kennt mich, ich bin einer der Handschlags Qualität hat. Damals habe ich
gesagt, dass ich es mir vorstellen kann, es ist wichtig, dass es frei
bleibt. Vertrag ist Vertrag.
1.Vizebgm. Johann
Schmidseder sagt dazu, da muss er GV Michael Desch zustimmen. Es muss
garantiert sein, dass die Einfahrt frei sein muss, sonst spricht nichts
dagegen, wir können es nicht nutzen und ihm ist geholfen.
2.Vizebgm. Franz
Arthofer sagt, dass wir es nicht nutzen können, das ist eigentlich falsch.
Jeder Quadratmeter beim Kindergarten, den wir haben, ist gut für den
Kindergarten. Und wenn es wieder 150 m² sind, die uns fehlen, weil wir auch
von Haus aus schon zu wenig haben beim Spielplatz für die Gruppen, da sieht
er es schon so, dass wir es gut gebrauchen können und wie gesagt, am Anfang
der Diskussion, wo gesagt wurde, die zwei Meter müssen sein, wurde
unsererseits nicht bestätigt. Er hat auch nachgeschaut, ob wir beschlossen
haben, dass das geschlossen bebaute Gebiet, beschlossen worden ist, und es
wurde 2014 im Gemeinderat beschlossen und dies ist deshalb gemacht worden,
dass auch bei Renovierungen/Sanierungen/Erweiterungen im Marktbereich etwas
gemacht werden kann, darum sieht er es nicht ein, dass es verkauft werden
muss.
GV Michael Desch sagt,
weil gerade erwähnt worden ist, das muss nicht sein. Er hat auch mit AL
Petra Langmaier gesprochen, vlt. kann sie es noch kurz erläutern.
AL Petra Langmaier sagt dazu, dass dies Thema bereits damals aufgeschlagen
ist, wurde ein Aktenvermerk mit Loredana Waldenberger und Ing. Robert
Aichinger verfasst, wo das Thema angesprochen wurde. Die Empfehlung zum
Grundverkauf kam ursprünglich von DI Reifeltshammer und Bmst. Buchinger,
danach wurde beidem Bausachverständigen nachgefragt. Es geht hauptsächlich
darum, falls was gemacht wird, wie zB. größere/neue Fenster müssen die zwei
Meter eingehalten werden und dies wurde auch hier bestätigt.
2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt dazu, aber nicht bei einem geschlossen
bebauten Gebiet. Hat er es auch gewusst, dass wir das dort haben.
AL Petra Langmaier sagt dazu, dass dies kommuniziert worden ist.
2.Vizebgm. Franz
Arthofer fragt, dass wir das haben oder nur, dass es Kerngebiet ist. Das
passt auch zu dem was du gerade gesagt hast, aber nicht bei einem
geschlossen bebauten Gebiet. Er darf die Grundgrenze übertreten, zB. bei
Fassadenpflege etc. um das ist es mir hauptsächlich gegangen.
GR Franz
Schabetsberger sagt, dass er nicht die Notwenigkeit versteht, dass er das
Grundstück kauft, mit den zwei Metern kann er eh nichts anfangen, was macht
er damit, er kann sich keinen Garten anlegen oder sonst noch etwas. Keiner
kann mit zwei Metern etwas anfangen.
Bgm. Markus Hansbauer
sagt, dass es ihm um das ginge, dass er Räder, Anhänger etc., was derzeit
auf der Straße steht, hinten hingestellt werden kann. So wie ich Bernhard
kenne, wird er sicher einen sauberen Zaun machen, die Fassade alles machen
und es geht hier um 64 m², also nicht um 150 ².
GR Franz
Schabetsberger sagt dazu, beim Kindergarten geht es ab, wir haben von Haus
aus zu wenig Quadratmeter und jetzt würden wir wieder etwas hergeben, was
nicht notwendig ist, nur weil er eine Abstellfläche braucht. Es ist sicher
nicht notwendig, schauen wir lieber, er ist dafür, dass die Kinder genügend
Platz haben, weil der was herinnen ist und einen Baugrund hat, der weiß
genau, dass er nicht mehr Grund zur Verfügung hat. Wir können nicht als
Gemeinde alles hergeben und alles abtreten. Wenn er es unbedingt braucht,
warum hat er es sich nicht damals beim Gintenreither abgekauft, da hätte er
immer die Möglichkeit gehabt.
Bgm. Markus Hansbauer
sagt dazu, da muss er ihn selbst fragen.
GR Franz
Schabetsberger sagt dazu, dass er dafür ist, dass es abgelehnt wird, weil
beim Kindergarten können wir es besser brauchen.
GV Michael Desch sagt,
dass es schon noch abgeklärt werden muss, es hat auch zu ihm geheißen, dass
es sein muss. Dies wurde auch in der Fraktion so kommuniziert.
GR Franz
Schabetsberger sagt dazu, das ist sicher nicht so.
Es wird ca. 1 Minute
diskutiert und durcheinander gesprochen.
GR Sascha Hübsch
fragt, wissen wir das automatisch, also der Bausachverständige, welches
Gebiet es ist.
AL Petra Langmaier sagt dazu, dass sie es leider nicht sagen, da sie bei den
Bausachen nicht anwesend ist.
Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, dass grundsätzlich die Widmung angeschaut
wird und welche Gegebenheit sind.
2.Vizebgm. Franz
Arthofer sagt, Widmung ist Kernzone, das sagt nicht aus, wegen dem Abstand.
Bgm. Markus Hansbauer
sagt, dass er nicht bei allen Sachen dabei ist, aber so wie der
Bausachverständige die Sachen behandelt, der geht wirklich auf alle
Eventualitäten ein. Aber wie es in diesem Fall ist, was da im Detail
besprochen worden ist, bin ich auch nicht dabei gewesen.
2.Vizebgm. Franz
Arthofer sagt, dass er das BauTG. bekommen hat und bei dem Paragrafen 41
steht, dass Gebäude und Schutzdächer innerhalb eines geschlossen bebauten
Gebietes gelegen sind und das ist der Bereich -also haben wir keine
Abstandsbestimmungen.
GV Michael Desch sagt,
dass er bei der letzten Sitzung gesagt hat, dass es für ihn passt und wir
werden da jetzt nicht herumtun, wenn er sagt es muss sein, wenn es so ist
wie eine Bereinigung. Aber dann hofft er auch, dass es so passt. So einen
Fall haben wir schon öfter gehabt, wo kein Aktenvermerk gemacht worden ist
und nirgends wo mitgeschrieben worden ist, so Zeiten haben wir schon gehabt.
Dann weiß keiner mehr über irgendwo etwas.
GR Bernhard
Rosenberger fragt, kann man sich das schriftlich bestätigen lassen, was
Franz geklärt haben möchte - aber heute nicht mehr.
AL Petra Langmaier sagt dazu, wir können auch Loredana Waldenberger kurz
anrufen, ob dies auch so im Bauamt so kommuniziert wird.
GR Bernhard
Rosenberger fragt, tut es weh, wenn wir es erst im September beschließen.
AL Petra Langmaier glaubt, dass es auch um die Bauplatzbewilligung geht.
1.Vizebgm. Johann
Schmidseder sagt, wir sind kompliziert ohne Ende.
GR Bernhard Rosenberger sagt, besser kompliziert, als wenn … (nicht
verstanden).
GR Franz
Schabetsberger sagt, ja oder nein, steht nicht zur Diskussion. Es steht zur
Diskussion, dass letztes Mal unter Allfälliges, das gebracht worden ist,
dass du einen Vertrag mit ihm machen möchtet und ob wir grundsätzlich dafür
sind oder nicht. Die Argumente, welche damals gekommen sind, stimmen nicht.
Damals habe er schon geäußert, dass er es sich nicht vorstellen kann, dass
wir es machen, da er weiß, was es bedeutet. Die Argumente, nur weil dort
Fenster drinnen sind und ein 2-Meter-Bereich eingehalten werden muss, dies
stimmt absolut nicht. Das war damals eine absolute Falschinformation, weil
die Fenster, wenn sie Bestand sind, sind sie da und wenn neue gemacht werden
sollen, darf man es nicht. Das ist in der
Bautechnik geregelt. GV Michael Desch, da hast du eine falsche Information erhalten.
Bgm. Markus Hansbauer
sagt dazu, das behauptest du. Er hat das weitergegeben, was er von DI
Aichinger, DI Reifeltshammer und Bmst. Buchinger erfahren hat.
GV Michael Desch glaubt auch, dass diese Leute eine Ausbildung haben, und
die kennen sich aus, für das haben wir diese Leute.
GR Franz
Schabetsberger sagt dazu, aber wir haben es 2014 beschlossen.
Bgm. Markus Hansbauer verliest den Aktenvermerk: „Neue/größere Fenster
dürfen nur dann eingebaut werden, wenn 2 m Grund an Hr. Hofpointner verkauft
werden.“
GR Franz
Schabetsberger sagt dazu, genau, er darf nur dann, wenn er die zwei Meter
hat, die hat er aber nicht, also darf er es nicht. Ganz eindeutig.
GR Sascha Hübsch
fragt, welche Restriktionen hat er, wenn es so bleibt, wie es ist.
GR Sascha Hübsch sagt
dazu, er wird doch Einschränkungen haben, wenn man es so belässt. Das Thema
neue/größere Fenster, wird er dann nicht so machen dürfen.
AL Petra Langmaier
sagt, dass es auch um die Teilfläche 1 auch geht, diese steht derzeit auch
auf dem Grund der Gemeinde.
2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt dazu, gegen die Teilfläche 1 hat er überhaupt
nichts.
Es wird ca. 1 Minute
diskutiert und durcheinander gesprochen. (... reicht die verbleibende
Gartenfläche für den Kindergartenbetrieb?)
Bgm. Markus Hansbauer sagt, dass dies von Bmst. Buchinger angeschaut worden ist, von der Fläche her ist es ausreichend. Er glaubt auch nicht, dass alle Gruppen gleichzeitig im Garten umherschwirren, dass ist seine persönliche Meinung.
2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt, dass er auch mit Bmst. Buchinger gesprochen
hat. Er hat gesagt, dass er von den zwei Meter bescheid weiß, jedoch von der
Einfahrt her, weiß er nicht, ob dies sein müsste. Das nächste ist, wurde
auch in Linz unten gefragt, oder hat es nur Bmst. Buchinger gesagt, dass die
Quadratmeteranzahl ausreichend ist. Es muss doch im Endeffekt Linz
bestimmen, ob es ausreichend ist oder nicht.
Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, dass er nachgefragt hat. Er kann jetzt nur
wiedergeben, was Bmst. Buchinger gesagt hat und dass dies mit den
Quadratmetern passt.
2.Vizebgm. Franz
Arthofer glaubt, dass es nicht sein muss, es wäre auch bei allen anderen das
Gleiche. Auch beim Gintenreiter wurde die Grundgrenze angegriffen, also dort
wäre es ähnlich.
Bgm. Markus Hansbauer sagt, dass die Grenzen teilweise begradigt worden, bei
Gintenreiter wurde es begradigt, weil es seitens DI Reifeltshammer Sinn
gemacht hat, da schräge Grundgrenzen vermieden werden. Bei der letzten
GR-Sitzung hat keiner etwas gesagt, auch wenn es nur unter meinem Bericht
mitgeteilt wurde, da hat keiner etwas gesagt.
Zuhörer Ernst Sperl
sagt, doch, er hat Bedenken geäußert.
Bgm. Markus Hansbauer
sagt, du und GR Franz Schabetsberger ihr wart damals die Einzigen, die
Bedenken geäußert haben. Darum haben wir es auch so gemacht.
2.Vizebgm. Franz
Arthofer sagt, dass hat er auch gesagt, dass er damals zugestimmt hat,
damals hat es auch geheißen, dass es sein muss. Es muss anscheinend nicht
sein, da könnt ihr gerne nachfragen bzgl. dem geschlossen bebauten Gebiet.
GR Lukas Sumereder
sagt, aber das würde heißen, wenn es heißen würde, dass es sein muss, dann
wärst du auch dafür Franz.
2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt dazu, dann können wir nicht aus, wenn es sein
muss.
GR Lukas Sumereder
sagt, es geht jetzt eigentlich um die doppelte Absicherung, ob es sein muss.
GV Michael Desch sagt,
dass es ihm auch von Anfang an gut gefallen hat, mit dem Tor – da gibt es
bei ihm sicher nicht. Aber er ist auch von dem Ausgegangen, dass es sein
muss. Er verlässt sich auch auf die Aussage von DI Aichinger.
2.Vizebgm. Franz
Arthofer sagt, dass er nicht weiß, ob er auch von dem Bescheid weiß, was
damals beschlossen worden ist, dass dies ein geschlossen bebautes Gebiet
ist. Die Widmung allein sagt es nicht aus, darum wurde es 2014 so
beschlossen.
GR Sascha Hübsch
fragt, von dem Gehen wir aus, dass der Bausachverständige es weiß.
2.Vizebgm. Franz
Arthofer sagt, das wissen wir jetzt nicht.
Bgm. Markus Hansbauer sagt, dass er davon ausgeht, dass er es weiß.
GR Sascha Hübsch sagt,
es wurde 2014 beschlossen und wo lege es dann auf. Wer weiß das dann?
AL Petra Langmaier sagt, dass dies im Bauamt aufliegen muss und Loredana es
sicherlich weiß.
2.Vizebgm. Franz
Arthofer sagt, damals war aber Loredana auch noch nicht da.
GR Sascha Hübsch fragt, ob es aufpoppt, wenn man sich die Parzellennummern
anschaut, welches Gebiet es ist.
AL Petra Langmaier sagt dazu, nur die Flächenwidmung.
2.Vizebgm. Franz
Arthofer sagt dazu, die Flächenwidmung, jedoch nicht das geschlossen bebaute
Gebiet.
GR Sascha Hübsch
fragt, und woher bekommt man dann diese Information.
AL Petra Langmaier sagt dazu, die Information muss vom Bauamt kommen.
GR Sascha Hübsch sagt dazu, da muss es also einen Aktenvermerk geben.
Es wird ca. 2 Minute
diskutiert und durcheinander gesprochen.
Bgm. Markus Hansbauer
verlässt den Saal um 18:28 Uhr, wieder retour um 18:30 Uhr.
Bgm. Markus Hansbauer sagt, dass lt. Loredana Waldenberger Herr DI Aichinger
gewusst hat, dass in diesem Gebiet ein geschlossen bebautes Gebiet ist.
2.Vizebgm. Franz
Arthofer fragt, was ist, wenn Schönbauer/Gintenreiter auch Fenster machen
möchten. Bekommen diese auch dann die zwei Meter, denn man muss doch dann
alle gleich behandeln. Dann wird auch der Kindergarten immer kleiner.
Bgm. Markus Hansbauer
sagt, dass es ja eine Grundstücksberichtigung ist.
GR Franz Schabetsberger sagt, dass eine hat aber nichts mit dem anderen zu
tun.
Bgm. Markus Hansbauer sagt, lt. DI Aichinger schon.
GR Franz Schabetsberger sagt dazu, nein.
Bgm. Markus Hansbauer sagt, er ist kein Bauexperte, aber lt. DI Aichinger
ist es so.
GR Franz
Schabetsberger sagt, wir können es nicht einen genehmigen und den anderen
nicht, das geht nicht. Es gibt hier einen Gleichheitsgrundsatz. Jeder hat
das gleiche Recht, wenn ich es dem einen gewähre, dann muss es auch der
andere bekommen. Wenn wir uns hier eine Tür aufmachen und dies nicht
notwendig ist. Nur als Abstellfläche sieht er es nicht ein, dass es verkauft
wird. Das hat er davor auch nicht gehabt und jetzt auf einmal braucht er es.
Beim Kindergarten geht es ab, und dann kommt der nächste, der will es auch
und der nächste will es auch.
Bgm. Markus Hansbauer
sagt dazu, dass er es vorher nicht wollte, stimmt so nicht Franz.
GR Alois Brunner sagt, dass er auch bei Gintenreiter untergestellt hat.
Bgm. Markus Hansbauer
sagt dazu, dass er bei der Garage untergestellt hat. Er hat immer und des
Öfteren schon nachgefragt, ob er etwas haben kann. Wie er auch erfahren hat,
dass der Kindergarten dort hinkommt, hat er auch schon nachgefragt, ob er
eine Fläche haben könnte.
GV Michael Desch
fragt, hat er dies auch wirklich sicher gewusst.
Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, dass Loredana Waldenberger gerade gesagt
hat, dass er dies gewusst hat, dass dies ein geschlossen bebautes Gebiet
ist.
GV Michael Desch sagt, dass er sich hier auf den Bausachverständigen
verlässt.
GR Karin Eichinger
sagt dazu, ist es nicht geschickter, wenn dies vorher in den Ausschüssen
behandelt wird. Wir würden uns so viele Diskussionen sparen, dass würde in
den Fraktionen ganz anders behandelt werden. Wir machen da Diskussionen,
weil wir uns hier ein Fass aufmachen. Wir alle haben keine Ahnung, müssen
wir es oder müssen wir es nicht, hat er die Informationen. Es ist immer das
Problem, was wir haben. Wir haben aber auch nichts schriftliches, ob es so
ist.
Bgm. Markus Hansbauer
sagt, dass er sich hier auf die Aussage von Loredana Waldenberger verlässt,
wenn sie sagt, dass er es gewusst hat, wenn sie sagt, dass er es gewusst
hat.
GR Karin Eichinger
sagt, aber von ihn haben wir auch nichts Schriftliches, dass es so ist.
GR Franz
Schabetsberger sagt, aber wenn er es gewusst hat, dann darf er nicht sagen,
dass er die zwei Meter braucht, weil da steht es eben anders drinnen. Als
Bausachverständige kann man dies nicht so sagen, denn im Beschluss steht
etwas anderes – das passt so nicht zusammen. Machen wir den Antrag, dass es
verschoben wird und abgeklärt werden soll, da ist doch nichts dabei. Ob dies
in zwei Monaten beschlossen wird oder nicht, das spielt überhaupt keinen
Walzer nicht. Dann sind wir alle auf der sicheren Seite und dann kann keiner
sagen, wir haben nichts gewusst bzw. dass es eine Falschinformation war.
Delegieren wir es an den Bauausschuss, die sollen eine Sitzung machen mit
diesem einem Punkt und der Bausachverständige soll hergeholt werden.
Bgm. Markus Hansbauer
sagt dazu, dem glaubt ihr sowieso nicht, warum sollte er dann kommen. In der
Bauausschusssitzung wird er nichts anderes sagen.
Es wird ca. 1 Minute
diskutiert und durcheinander gesprochen.
GR Sascha Hübsch
fragt, können wir es protokollieren, dass es diese Abstimmung bzw. dieses
Gespräch gegeben hat und dass dies so seine Richtigkeit hat, dass es sein
muss und dass wir es jetzt so vermerken und dass er uns dies schriftlich so
noch nachschickt.
GR Bernhard
Rosenberger sagt, es ist halt kompliziert, aber es hilft halt nicht – für
das haben wir ja die Sitzungen. Franz Arthofer hat sich befragt und jetzt
gibt es halt Unstimmigkeiten, dann müssen wir es halt klären bis zum
nächsten Mal.
GR Alois Brunner
fragt, geht es um größere Fenster oder wenn man erweitert.
2.Vizebgm. Franz
Arthofer sagt, es zählen die Abstandsbestimmungen nicht, bei einem
geschlossen bebauten Gebiet.
GR Alois Brunner sagt,
auch wenn er neue/größere Fenster macht.
2.Vizebgm. Franz
Arthofer sagt, dass im BautG. im Paragraf 61 geregelt sind, dass dort die
Ausnahmebestimmungen für die Abstandsbestimmungen sind.
GR Lukas Sumereder
sagt dazu, der fade Beigeschmack ist die Begründung, wenn wir es wissen,
dann wird er für sich begründet haben, dass es so ist.
2.Vizebgm. Franz
Arthofer sagt, dass er bereits einen Tag nach der letzte GR-Sitzung gesagt
hat, dass er Bedenken hat und ob wir es nicht dem Bauausschuss zuweisen
sollen. Das ist nicht gemacht worden, dass dieser Vertrag gemacht worden
ist, hat er erst mitbekommen, als der Amtsvortrag gemacht worden ist.
GV Michael Desch
fragt, du hast dich befasst, warum wird da nicht gleich ans Amt gegangen und
vorab geklärt.
2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt dazu, dass er es heute erfahren hat, nicht
erst vor zehn Minuten, heute.
GV Michael Desch
fragt, ist der Bauausschussobman damals informiert worden.
GR Lukas Sumereder sagt, dass es damals unter Allfälliges gemacht wurde.
GV Michael Desch sagt, nein, dass dies im Bauausschuss behandelt werden
sollte.
GR Lukas Sumereder sagt dazu, wie GR Karin Eichinger sagt, man lernt nie
aus. Man kann dies zukünftig behandeln.
2.Vizebgm. Franz
Arthofer sagt, dass er die Anfrage schon früher gestellt hat. Die
Information habe ich heute um 16:47 Uhr erhalten.
GV Michael Desch sagt,
dass es bei ihm in der Fraktion so kommuniziert wurde, für ihn ist es in
Ordnung, Zufahrtsrecht bleibt, er macht einen sauberen Zaun mit Tor, da
haben wir auch darüber gesprochen. Wenn es rechtlich nicht geklärt ist, er
verlässt sich auf DI Aichinger. Er geht halt davon aus, wenn er so sagt,
dass es passt, dann soll es auch Hände und Füße haben.
Bgm. Markus Hansbauer
sagt dazu, dass es nicht das erste Mal ist, dass wir etwas verschieben, weil
manche nicht glauben, was Sachverständige sagen.
GR Sascha Hübsch
fragt, hat es eine Auswirkung auf den Kindergartenbau.
Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, grundsätzlich nicht.
GR Lukas Sumereder
sagt, können wir es unter Vorbehalt machen. Er kann sich erinnern, dass wir
vor ein paar Monaten unter Vorbehalt XY tritt der Vertrag in Kraft - es geht
nur um die Begründung. Ein GR-Beschluss kann nicht höher sein, wie ein
Landesgesetz.
Beschluss: Der Vorsitzende stellt den Antrag, dass der Tagesordnungspunkt
bis zur nächsten GR-Sitzung vertag wird.
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wird durch Erheben der Hand mehrheitlich abgelehnt.
8 „JA“-Stimmen,
5 „NEIN“-Stimmen (Bgm. Markus Hansbauer, 2.Vizebgm. Johann Schmidseder, GR Anna Zallinger, GR Alois Brunner, GR Lukas Sumereder),
6 „Enthaltungen“ (GR
Sascha Hübsch, GR Anna Wimmer, GR Marcel Weinberger, ER Birgit Trinkfaß, GR
Walter Furthner, ER Christian Kalchgruber)
Beschluss: GR Lukas Sumereder stellt den Antrag, dass der Kaufvertrag unter
Vorbehalt der gesetzlichen Notwendigkeit des Abstandes von 2 Metern
vollinhaltlich beschlossen wird, besteht die Notwendigkeit nicht, wird dies
separat im Bauausschuss bzw. im Gemeinderat wieder aufgenommen und
weiterbehandelt.
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wird durch Erheben der Hand mehrheitlich angenommen.
15 „JA“-Stimmen,
2 „NEIN“-Stimmen (2.Vizebgm. Franz Arthofer, GR Franz Schabetsberger)
2 „Enthaltungen“ (GR
Elisabeth Jäger, GR Bernhard Rosenberger)
16.06.2025 Erstversion
17.06.2025 Diskussion und Abstimmungsdetails aus vorläufigem Protokoll
19.06.2025 Link zu § 41 (1) Z1 Bautechnikgesetz
19.06.2025 Link zu Sitzung Gemeinderat 2014
zu Verkauf 49 m2 Kindergartengrund Gemeinderatssitzung 24.9.2015
zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 12.06.2025
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