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 Verkauf Kindergartengrund  | 
		
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 12. Juni 2025 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem Amtsvortrag und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung.
	
	TOP 6. Kaufvertrag abgeschlossen zwischen Bernhard Hofpointner und der 
	Marktgemeinde
	Riedau (Beratung und Beschlussfassung
Die Sitzungsvorbereitung
zum Amtsvortag
Die Behandlung im Gemeinderat
(Kopie aus der nicht genehmigten Verhandlungsschrift)
GR Bernhard Rosenberger sagt, er macht es einfach, ihr kennt meine Linie. Bei Grundverkäufen bei der Gemeinde, stimmt er grundsätzlich nicht zu. Außer es heißt wir müssen - deshalb wird er sich enthalten.
	
	2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt, dass er bei der letzten GR-Sitzung gesagt 
	hat, dass er sich es vorstellen kann, dass wir es machen. Er hat sich jedoch 
	ein bisschen mit dem befasst, es geht auch um die zwei Meter, welche immer 
	im Raum stehen und freigehalten werden müssen. Die zwei Meter stimmen bei 
	einem Kerngebiet, wir haben jedoch 
	im Gemeinderat 2014 beschlossen, dass es 
	ein geschlossen bebautes Gebiet ist und durch das darf hier ganz 
	zusammenbaut werden, auch wenn vom Hausbesitzer zB. ein Vollwärmeschutz 
	aufgetragen wird, darf er auch 15 cm über die Grundstücksgrenze bauen und 
	darum sieht er es mit den zwei Meter auch nicht mehr so. Wo er komplett 
	dagegen ist, ist der Bereich, wo sich die Einfahrt befindet, dass man ihm 
	das dazu gibt. Das ist nur ein Anhaltspunkt, wo wieder etwas dort steht und 
	die Feuerwehr nicht dazu kann. Darum sieht er es nicht ein, dass es verkauft 
	wird. 
-> Link zu § 41 Absatz 1 Ziffer 1 Oö. Bautechnikgesetz
	->
	Link zur Sitzung 
	Gemeinderat 23. Jänner 2014 TOP 6 
 
	GV Michael Desch sagt, 
	dass uns wichtig war, dass die Zufahrt ständig frei ist, ein Parkplatz soll 
	es nicht werden. Es ist ein Fahrtrecht drinnen, dass will er auch so 
	protokolliert haben, dass es frei bleiben soll. Es ist ein Fahrtrecht 
	drinnen, wenn es drinnen ist, Vertrag ist Vertrag. So bin ich schon, ihr 
	kennt mich, ich bin einer der Handschlags Qualität hat. Damals habe ich 
	gesagt, dass ich es mir vorstellen kann, es ist wichtig, dass es frei 
	bleibt. Vertrag ist Vertrag. 
 
	1.Vizebgm. Johann 
	Schmidseder sagt dazu, da muss er GV Michael Desch zustimmen. Es muss 
	garantiert sein, dass die Einfahrt frei sein muss, sonst spricht nichts 
	dagegen, wir können es nicht nutzen und ihm ist geholfen. 
 
	2.Vizebgm. Franz 
	Arthofer sagt, dass wir es nicht nutzen können, das ist eigentlich falsch. 
	Jeder Quadratmeter beim Kindergarten, den wir haben, ist gut für den 
	Kindergarten. Und wenn es wieder 150 m² sind, die uns fehlen, weil wir auch 
	von Haus aus schon zu wenig haben beim Spielplatz für die Gruppen, da sieht 
	er es schon so, dass wir es gut gebrauchen können und wie gesagt, am Anfang 
	der Diskussion, wo gesagt wurde, die zwei Meter müssen sein, wurde 
	unsererseits nicht bestätigt. Er hat auch nachgeschaut, ob wir beschlossen 
	haben, dass das geschlossen bebaute Gebiet, beschlossen worden ist, und es 
	wurde 2014 im Gemeinderat beschlossen und dies ist deshalb gemacht worden, 
	dass auch bei Renovierungen/Sanierungen/Erweiterungen im Marktbereich etwas 
	gemacht werden kann, darum sieht er es nicht ein, dass es verkauft werden 
	muss. 
 
	GV Michael Desch sagt, 
	weil gerade erwähnt worden ist, das muss nicht sein. Er hat auch mit AL 
	Petra Langmaier gesprochen, vlt. kann sie es noch kurz erläutern. 
	AL Petra Langmaier sagt dazu, dass dies Thema bereits damals aufgeschlagen 
	ist, wurde ein Aktenvermerk mit Loredana Waldenberger und Ing. Robert 
	Aichinger verfasst, wo das Thema angesprochen wurde. Die Empfehlung zum 
	Grundverkauf kam ursprünglich von DI Reifeltshammer und Bmst. Buchinger, 
	danach wurde beidem Bausachverständigen nachgefragt. Es geht hauptsächlich 
	darum, falls was gemacht wird, wie zB. größere/neue Fenster müssen die zwei 
	Meter eingehalten werden und dies wurde auch hier bestätigt. 
	
	2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt dazu, aber nicht bei einem geschlossen 
	bebauten Gebiet. Hat er es auch gewusst, dass wir das dort haben. 
	AL Petra Langmaier sagt dazu, dass dies kommuniziert worden ist. 
 
	2.Vizebgm. Franz 
	Arthofer fragt, dass wir das haben oder nur, dass es Kerngebiet ist. Das 
	passt auch zu dem was du gerade gesagt hast, aber nicht bei einem 
	geschlossen bebauten Gebiet. Er darf die Grundgrenze übertreten, zB. bei 
	Fassadenpflege etc. um das ist es mir hauptsächlich gegangen. 
 
	GR Franz 
	Schabetsberger sagt, dass er nicht die Notwenigkeit versteht, dass er das 
	Grundstück kauft, mit den zwei Metern kann er eh nichts anfangen, was macht 
	er damit, er kann sich keinen Garten anlegen oder sonst noch etwas. Keiner 
	kann mit zwei Metern etwas anfangen. 
 
	Bgm. Markus Hansbauer 
	sagt, dass es ihm um das ginge, dass er Räder, Anhänger etc., was derzeit 
	auf der Straße steht, hinten hingestellt werden kann. So wie ich Bernhard 
	kenne, wird er sicher einen sauberen Zaun machen, die Fassade alles machen 
	und es geht hier um 64 m², also nicht um 150 ². 
 
	GR Franz 
	Schabetsberger sagt dazu, beim Kindergarten geht es ab, wir haben von Haus 
	aus zu wenig Quadratmeter und jetzt würden wir wieder etwas hergeben, was 
	nicht notwendig ist, nur weil er eine Abstellfläche braucht. Es ist sicher 
	nicht notwendig, schauen wir lieber, er ist dafür, dass die Kinder genügend 
	Platz haben, weil der was herinnen ist und einen Baugrund hat, der weiß 
	genau, dass er nicht mehr Grund zur Verfügung hat. Wir können nicht als 
	Gemeinde alles hergeben und alles abtreten. Wenn er es unbedingt braucht, 
	warum hat er es sich nicht damals beim Gintenreither abgekauft, da hätte er 
	immer die Möglichkeit gehabt. 
 
	Bgm. Markus Hansbauer 
	sagt dazu, da muss er ihn selbst fragen. 
 
	GR Franz 
	Schabetsberger sagt dazu, dass er dafür ist, dass es abgelehnt wird, weil 
	beim Kindergarten können wir es besser brauchen. 
 
	GV Michael Desch sagt, 
	dass es schon noch abgeklärt werden muss, es hat auch zu ihm geheißen, dass 
	es sein muss. Dies wurde auch in der Fraktion so kommuniziert. 
 
	GR Franz 
	Schabetsberger sagt dazu, das ist sicher nicht so. 
 
	Es wird ca. 1 Minute 
	diskutiert und durcheinander gesprochen. 
 
	GR Sascha Hübsch 
	fragt, wissen wir das automatisch, also der Bausachverständige, welches 
	Gebiet es ist. 
	AL Petra Langmaier sagt dazu, dass sie es leider nicht sagen, da sie bei den 
	Bausachen nicht anwesend ist. 
	Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, dass grundsätzlich die Widmung angeschaut 
	wird und welche Gegebenheit sind. 
 
	2.Vizebgm. Franz 
	Arthofer sagt, Widmung ist Kernzone, das sagt nicht aus, wegen dem Abstand.
	
 
	Bgm. Markus Hansbauer 
	sagt, dass er nicht bei allen Sachen dabei ist, aber so wie der 
	Bausachverständige die Sachen behandelt, der geht wirklich auf alle 
	Eventualitäten ein. Aber wie es in diesem Fall ist, was da im Detail 
	besprochen worden ist, bin ich auch nicht dabei gewesen. 
 
	2.Vizebgm. Franz 
	Arthofer sagt, dass er das BauTG. bekommen hat und bei dem Paragrafen 41 
	steht, dass Gebäude und Schutzdächer innerhalb eines geschlossen bebauten 
	Gebietes gelegen sind und das ist der Bereich -also haben wir keine 
	Abstandsbestimmungen. 
 
	GV Michael Desch sagt, 
	dass er bei der letzten Sitzung gesagt hat, dass es für ihn passt und wir 
	werden da jetzt nicht herumtun, wenn er sagt es muss sein, wenn es so ist 
	wie eine Bereinigung. Aber dann hofft er auch, dass es so passt. So einen 
	Fall haben wir schon öfter gehabt, wo kein Aktenvermerk gemacht worden ist 
	und nirgends wo mitgeschrieben worden ist, so Zeiten haben wir schon gehabt. 
	Dann weiß keiner mehr über irgendwo etwas. 
 
	GR Bernhard 
	Rosenberger fragt, kann man sich das schriftlich bestätigen lassen, was 
	Franz geklärt haben möchte - aber heute nicht mehr. 
	AL Petra Langmaier sagt dazu, wir können auch Loredana Waldenberger kurz 
	anrufen, ob dies auch so im Bauamt so kommuniziert wird. 
 
	GR Bernhard 
	Rosenberger fragt, tut es weh, wenn wir es erst im September beschließen.
	
	AL Petra Langmaier glaubt, dass es auch um die Bauplatzbewilligung geht. 
 
	1.Vizebgm. Johann 
	Schmidseder sagt, wir sind kompliziert ohne Ende. 
	GR Bernhard Rosenberger sagt, besser kompliziert, als wenn … (nicht 
	verstanden). 
 
	GR Franz 
	Schabetsberger sagt, ja oder nein, steht nicht zur Diskussion. Es steht zur 
	Diskussion, dass letztes Mal unter Allfälliges, das gebracht worden ist, 
	dass du einen Vertrag mit ihm machen möchtet und ob wir grundsätzlich dafür 
	sind oder nicht. Die Argumente, welche damals gekommen sind, stimmen nicht. 
	Damals habe er schon geäußert, dass er es sich nicht vorstellen kann, dass 
	wir es machen, da er weiß, was es bedeutet. Die Argumente, nur weil dort 
	Fenster drinnen sind und ein 2-Meter-Bereich eingehalten werden muss, dies 
	stimmt absolut nicht. Das war damals eine absolute Falschinformation, weil 
	die Fenster, wenn sie Bestand sind, sind sie da und wenn neue gemacht werden 
	sollen, darf man es nicht. Das ist in der 
	Bautechnik geregelt. GV Michael Desch, da hast du eine falsche Information erhalten. 
 
	Bgm. Markus Hansbauer 
	sagt dazu, das behauptest du. Er hat das weitergegeben, was er von DI 
	Aichinger, DI Reifeltshammer und Bmst. Buchinger erfahren hat. 
	GV Michael Desch glaubt auch, dass diese Leute eine Ausbildung haben, und 
	die kennen sich aus, für das haben wir diese Leute. 
 
	GR Franz 
	Schabetsberger sagt dazu, aber wir haben es 2014 beschlossen. 
	Bgm. Markus Hansbauer verliest den Aktenvermerk: „Neue/größere Fenster 
	dürfen nur dann eingebaut werden, wenn 2 m Grund an Hr. Hofpointner verkauft 
	werden.“ 
 
	GR Franz 
	Schabetsberger sagt dazu, genau, er darf nur dann, wenn er die zwei Meter 
	hat, die hat er aber nicht, also darf er es nicht. Ganz eindeutig. 
 
	GR Sascha Hübsch 
	fragt, welche Restriktionen hat er, wenn es so bleibt, wie es ist. 
 
	GR Sascha Hübsch sagt 
	dazu, er wird doch Einschränkungen haben, wenn man es so belässt. Das Thema 
	neue/größere Fenster, wird er dann nicht so machen dürfen. 
 
	AL Petra Langmaier 
	sagt, dass es auch um die Teilfläche 1 auch geht, diese steht derzeit auch 
	auf dem Grund der Gemeinde. 
	2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt dazu, gegen die Teilfläche 1 hat er überhaupt 
	nichts. 
 
	Es wird ca. 1 Minute 
	diskutiert und durcheinander gesprochen. (... reicht die verbleibende 
	Gartenfläche für den Kindergartenbetrieb?) 
 
Bgm. Markus Hansbauer sagt, dass dies von Bmst. Buchinger angeschaut worden ist, von der Fläche her ist es ausreichend. Er glaubt auch nicht, dass alle Gruppen gleichzeitig im Garten umherschwirren, dass ist seine persönliche Meinung.
	
	2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt, dass er auch mit Bmst. Buchinger gesprochen 
	hat. Er hat gesagt, dass er von den zwei Meter bescheid weiß, jedoch von der 
	Einfahrt her, weiß er nicht, ob dies sein müsste. Das nächste ist, wurde 
	auch in Linz unten gefragt, oder hat es nur Bmst. Buchinger gesagt, dass die 
	Quadratmeteranzahl ausreichend ist. Es muss doch im Endeffekt Linz 
	bestimmen, ob es ausreichend ist oder nicht. 
	
	Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, dass er nachgefragt hat. Er kann jetzt nur 
	wiedergeben, was Bmst. Buchinger gesagt hat und dass dies mit den 
	Quadratmetern passt. 
 
	2.Vizebgm. Franz 
	Arthofer glaubt, dass es nicht sein muss, es wäre auch bei allen anderen das 
	Gleiche. Auch beim Gintenreiter wurde die Grundgrenze angegriffen, also dort 
	wäre es ähnlich. 
	Bgm. Markus Hansbauer sagt, dass die Grenzen teilweise begradigt worden, bei 
	Gintenreiter wurde es begradigt, weil es seitens DI Reifeltshammer Sinn 
	gemacht hat, da schräge Grundgrenzen vermieden werden. Bei der letzten 
	GR-Sitzung hat keiner etwas gesagt, auch wenn es nur unter meinem Bericht 
	mitgeteilt wurde, da hat keiner etwas gesagt. 
 
	Zuhörer Ernst Sperl 
	sagt, doch, er hat Bedenken geäußert. 
 
	Bgm. Markus Hansbauer 
	sagt, du und GR Franz Schabetsberger ihr wart damals die Einzigen, die 
	Bedenken geäußert haben. Darum haben wir es auch so gemacht. 
 
	2.Vizebgm. Franz 
	Arthofer sagt, dass hat er auch gesagt, dass er damals zugestimmt hat, 
	damals hat es auch geheißen, dass es sein muss. Es muss anscheinend nicht 
	sein, da könnt ihr gerne nachfragen bzgl. dem geschlossen bebauten Gebiet.
	
 
	GR Lukas Sumereder 
	sagt, aber das würde heißen, wenn es heißen würde, dass es sein muss, dann 
	wärst du auch dafür Franz. 
	2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt dazu, dann können wir nicht aus, wenn es sein 
	muss. 
 
	GR Lukas Sumereder 
	sagt, es geht jetzt eigentlich um die doppelte Absicherung, ob es sein muss.
	
 
	GV Michael Desch sagt, 
	dass es ihm auch von Anfang an gut gefallen hat, mit dem Tor – da gibt es 
	bei ihm sicher nicht. Aber er ist auch von dem Ausgegangen, dass es sein 
	muss. Er verlässt sich auch auf die Aussage von DI Aichinger. 
 
	2.Vizebgm. Franz 
	Arthofer sagt, dass er nicht weiß, ob er auch von dem Bescheid weiß, was 
	damals beschlossen worden ist, dass dies ein geschlossen bebautes Gebiet 
	ist. Die Widmung allein sagt es nicht aus, darum wurde es 2014 so 
	beschlossen. 
 
	GR Sascha Hübsch 
	fragt, von dem Gehen wir aus, dass der Bausachverständige es weiß. 
 
	2.Vizebgm. Franz 
	Arthofer sagt, das wissen wir jetzt nicht. 
	Bgm. Markus Hansbauer sagt, dass er davon ausgeht, dass er es weiß. 
 
	GR Sascha Hübsch sagt, 
	es wurde 2014 beschlossen und wo lege es dann auf. Wer weiß das dann? 
	AL Petra Langmaier sagt, dass dies im Bauamt aufliegen muss und Loredana es 
	sicherlich weiß. 
 
	2.Vizebgm. Franz 
	Arthofer sagt, damals war aber Loredana auch noch nicht da. 
	GR Sascha Hübsch fragt, ob es aufpoppt, wenn man sich die Parzellennummern 
	anschaut, welches Gebiet es ist. 
	AL Petra Langmaier sagt dazu, nur die Flächenwidmung. 
 
	2.Vizebgm. Franz 
	Arthofer sagt dazu, die Flächenwidmung, jedoch nicht das geschlossen bebaute 
	Gebiet. 
 
	GR Sascha Hübsch 
	fragt, und woher bekommt man dann diese Information. 
	AL Petra Langmaier sagt dazu, die Information muss vom Bauamt kommen. 
	GR Sascha Hübsch sagt dazu, da muss es also einen Aktenvermerk geben. 
 
	Es wird ca. 2 Minute 
	diskutiert und durcheinander gesprochen. 
 
	Bgm. Markus Hansbauer 
	verlässt den Saal um 18:28 Uhr, wieder retour um 18:30 Uhr. 
	Bgm. Markus Hansbauer sagt, dass lt. Loredana Waldenberger Herr DI Aichinger 
	gewusst hat, dass in diesem Gebiet ein geschlossen bebautes Gebiet ist. 
 
	2.Vizebgm. Franz 
	Arthofer fragt, was ist, wenn Schönbauer/Gintenreiter auch Fenster machen 
	möchten. Bekommen diese auch dann die zwei Meter, denn man muss doch dann 
	alle gleich behandeln. Dann wird auch der Kindergarten immer kleiner. 
 
	Bgm. Markus Hansbauer 
	sagt, dass es ja eine Grundstücksberichtigung ist. 
	GR Franz Schabetsberger sagt, dass eine hat aber nichts mit dem anderen zu 
	tun. 
	Bgm. Markus Hansbauer sagt, lt. DI Aichinger schon. 
	GR Franz Schabetsberger sagt dazu, nein. 
	Bgm. Markus Hansbauer sagt, er ist kein Bauexperte, aber lt. DI Aichinger 
	ist es so. 
 
	GR Franz 
	Schabetsberger sagt, wir können es nicht einen genehmigen und den anderen 
	nicht, das geht nicht. Es gibt hier einen Gleichheitsgrundsatz. Jeder hat 
	das gleiche Recht, wenn ich es dem einen gewähre, dann muss es auch der 
	andere bekommen. Wenn wir uns hier eine Tür aufmachen und dies nicht 
	notwendig ist. Nur als Abstellfläche sieht er es nicht ein, dass es verkauft 
	wird. Das hat er davor auch nicht gehabt und jetzt auf einmal braucht er es. 
	Beim Kindergarten geht es ab, und dann kommt der nächste, der will es auch 
	und der nächste will es auch. 
 
	Bgm. Markus Hansbauer 
	sagt dazu, dass er es vorher nicht wollte, stimmt so nicht Franz. 
	GR Alois Brunner sagt, dass er auch bei Gintenreiter untergestellt hat. 
 
	Bgm. Markus Hansbauer 
	sagt dazu, dass er bei der Garage untergestellt hat. Er hat immer und des 
	Öfteren schon nachgefragt, ob er etwas haben kann. Wie er auch erfahren hat, 
	dass der Kindergarten dort hinkommt, hat er auch schon nachgefragt, ob er 
	eine Fläche haben könnte. 
 
	GV Michael Desch 
	fragt, hat er dies auch wirklich sicher gewusst. 
	Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, dass Loredana Waldenberger gerade gesagt 
	hat, dass er dies gewusst hat, dass dies ein geschlossen bebautes Gebiet 
	ist. 
	GV Michael Desch sagt, dass er sich hier auf den Bausachverständigen 
	verlässt. 
 
	GR Karin Eichinger 
	sagt dazu, ist es nicht geschickter, wenn dies vorher in den Ausschüssen 
	behandelt wird. Wir würden uns so viele Diskussionen sparen, dass würde in 
	den Fraktionen ganz anders behandelt werden. Wir machen da Diskussionen, 
	weil wir uns hier ein Fass aufmachen. Wir alle haben keine Ahnung, müssen 
	wir es oder müssen wir es nicht, hat er die Informationen. Es ist immer das 
	Problem, was wir haben. Wir haben aber auch nichts schriftliches, ob es so 
	ist. 
 
	Bgm. Markus Hansbauer 
	sagt, dass er sich hier auf die Aussage von Loredana Waldenberger verlässt, 
	wenn sie sagt, dass er es gewusst hat, wenn sie sagt, dass er es gewusst 
	hat. 
 
	GR Karin Eichinger 
	sagt, aber von ihn haben wir auch nichts Schriftliches, dass es so ist. 
 
	GR Franz 
	Schabetsberger sagt, aber wenn er es gewusst hat, dann darf er nicht sagen, 
	dass er die zwei Meter braucht, weil da steht es eben anders drinnen. Als 
	Bausachverständige kann man dies nicht so sagen, denn im Beschluss steht 
	etwas anderes – das passt so nicht zusammen. Machen wir den Antrag, dass es 
	verschoben wird und abgeklärt werden soll, da ist doch nichts dabei. Ob dies 
	in zwei Monaten beschlossen wird oder nicht, das spielt überhaupt keinen 
	Walzer nicht. Dann sind wir alle auf der sicheren Seite und dann kann keiner 
	sagen, wir haben nichts gewusst bzw. dass es eine Falschinformation war. 
	Delegieren wir es an den Bauausschuss, die sollen eine Sitzung machen mit 
	diesem einem Punkt und der Bausachverständige soll hergeholt werden. 
 
	Bgm. Markus Hansbauer 
	sagt dazu, dem glaubt ihr sowieso nicht, warum sollte er dann kommen. In der 
	Bauausschusssitzung wird er nichts anderes sagen. 
 
	Es wird ca. 1 Minute 
	diskutiert und durcheinander gesprochen. 
 
	GR Sascha Hübsch 
	fragt, können wir es protokollieren, dass es diese Abstimmung bzw. dieses 
	Gespräch gegeben hat und dass dies so seine Richtigkeit hat, dass es sein 
	muss und dass wir es jetzt so vermerken und dass er uns dies schriftlich so 
	noch nachschickt. 
 
	GR Bernhard 
	Rosenberger sagt, es ist halt kompliziert, aber es hilft halt nicht – für 
	das haben wir ja die Sitzungen. Franz Arthofer hat sich befragt und jetzt 
	gibt es halt Unstimmigkeiten, dann müssen wir es halt klären bis zum 
	nächsten Mal. 
 
	GR Alois Brunner 
	fragt, geht es um größere Fenster oder wenn man erweitert. 
 
	2.Vizebgm. Franz 
	Arthofer sagt, es zählen die Abstandsbestimmungen nicht, bei einem 
	geschlossen bebauten Gebiet. 
 
	GR Alois Brunner sagt, 
	auch wenn er neue/größere Fenster macht. 
 
	2.Vizebgm. Franz 
	Arthofer sagt, dass im BautG. im Paragraf 61 geregelt sind, dass dort die 
	Ausnahmebestimmungen für die Abstandsbestimmungen sind. 
 
	GR Lukas Sumereder 
	sagt dazu, der fade Beigeschmack ist die Begründung, wenn wir es wissen, 
	dann wird er für sich begründet haben, dass es so ist. 
 
	2.Vizebgm. Franz 
	Arthofer sagt, dass er bereits einen Tag nach der letzte GR-Sitzung gesagt 
	hat, dass er Bedenken hat und ob wir es nicht dem Bauausschuss zuweisen 
	sollen. Das ist nicht gemacht worden, dass dieser Vertrag gemacht worden 
	ist, hat er erst mitbekommen, als der Amtsvortrag gemacht worden ist. 
 
	GV Michael Desch 
	fragt, du hast dich befasst, warum wird da nicht gleich ans Amt gegangen und 
	vorab geklärt. 
	2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt dazu, dass er es heute erfahren hat, nicht 
	erst vor zehn Minuten, heute. 
 
	GV Michael Desch 
	fragt, ist der Bauausschussobman damals informiert worden. 
	GR Lukas Sumereder sagt, dass es damals unter Allfälliges gemacht wurde. 
	GV Michael Desch sagt, nein, dass dies im Bauausschuss behandelt werden 
	sollte. 
	GR Lukas Sumereder sagt dazu, wie GR Karin Eichinger sagt, man lernt nie 
	aus. Man kann dies zukünftig behandeln. 
 
	2.Vizebgm. Franz 
	Arthofer sagt, dass er die Anfrage schon früher gestellt hat. Die 
	Information habe ich heute um 16:47 Uhr erhalten. 
 
	GV Michael Desch sagt, 
	dass es bei ihm in der Fraktion so kommuniziert wurde, für ihn ist es in 
	Ordnung, Zufahrtsrecht bleibt, er macht einen sauberen Zaun mit Tor, da 
	haben wir auch darüber gesprochen. Wenn es rechtlich nicht geklärt ist, er 
	verlässt sich auf DI Aichinger. Er geht halt davon aus, wenn er so sagt, 
	dass es passt, dann soll es auch Hände und Füße haben. 
 
	Bgm. Markus Hansbauer 
	sagt dazu, dass es nicht das erste Mal ist, dass wir etwas verschieben, weil 
	manche nicht glauben, was Sachverständige sagen. 
 
	GR Sascha Hübsch 
	fragt, hat es eine Auswirkung auf den Kindergartenbau. 
	Bgm. Markus Hansbauer sagt dazu, grundsätzlich nicht. 
 
	GR Lukas Sumereder 
	sagt, können wir es unter Vorbehalt machen. Er kann sich erinnern, dass wir 
	vor ein paar Monaten unter Vorbehalt XY tritt der Vertrag in Kraft - es geht 
	nur um die Begründung. Ein GR-Beschluss kann nicht höher sein, wie ein 
	Landesgesetz. 
	
	Beschluss: Der Vorsitzende stellt den Antrag, dass der Tagesordnungspunkt 
	bis zur nächsten GR-Sitzung vertag wird. 
	
	Abstimmungsergebnis: 
	Der Antrag wird durch Erheben der Hand mehrheitlich abgelehnt. 
	8 „JA“-Stimmen, 
5 „NEIN“-Stimmen (Bgm. Markus Hansbauer, 2.Vizebgm. Johann Schmidseder, GR Anna Zallinger, GR Alois Brunner, GR Lukas Sumereder),
	6 „Enthaltungen“ (GR 
	Sascha Hübsch, GR Anna Wimmer, GR Marcel Weinberger, ER Birgit Trinkfaß, GR 
	Walter Furthner, ER Christian Kalchgruber) 
	
	Beschluss: GR Lukas Sumereder stellt den Antrag, dass der Kaufvertrag unter 
	Vorbehalt der gesetzlichen Notwendigkeit des Abstandes von 2 Metern 
	vollinhaltlich beschlossen wird, besteht die Notwendigkeit nicht, wird dies 
	separat im Bauausschuss bzw. im Gemeinderat wieder aufgenommen und 
	weiterbehandelt. 
	
	Abstimmungsergebnis: 
	Der Antrag wird durch Erheben der Hand mehrheitlich angenommen. 
	15 „JA“-Stimmen, 
2 „NEIN“-Stimmen (2.Vizebgm. Franz Arthofer, GR Franz Schabetsberger)
	2 „Enthaltungen“ (GR 
	Elisabeth Jäger, GR Bernhard Rosenberger) 
 
Zum Protokoll Bauausschuss 26.8.2025
Die gesetzlichen Notwendigkeit des Abstandes von zwei Metern liegt laut Aktenvermerk des Amtssachverständigen Ing Robert Aichinger vom 03.07.2025 nicht vor. Der Vertrag ist unwirksam.
16.06.2025 Erstversion
17.06.2025 Diskussion und Abstimmungsdetails aus vorläufigem Protokoll
19.06.2025 Link zu § 41 (1) Z1 Bautechnikgesetz
19.06.2025 Link zu Sitzung Gemeinderat 2014
12.10.2025 Links zu Bauausschuss 26.8.2025
zu Verkauf 49 m2 Kindergartengrund Gemeinderatssitzung 24.9.2015
zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 12.06.2025
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