Prüfung Rechnungsabschluss 2025

 

 

Bericht über die nicht öffentliche Sitzung des Prüfungsausschusses am 19. März 2026 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem Sitzungsprotokoll und als Teilnehmer der Sitzung.

 

 

 

Es wurde erklärt, warum der Mittelfristige Finanzplan so negativ dargestellt ist und die Projekte LFA-B und Kindergartenneubau wurden zusätzlich besprochen.


Die elektronische Übermittlung der Jahreslohnkonten der Gemeindebediensteten wurde erwähnt. Die Einsicht dieser Dokumente wurde vor Ort am Amt angeboten. Lt. Gemeindebund (Ticket vom 18.03.2026) ist somit die Vollständigkeit gegeben, da die Möglichkeit zur Überprüfung bestand.
 

Als Gemeinschafts-Kollegium des Prüfungsausschusses wurde bereits in einer Sitzung gemeinschaftlich beschlossen, dass die Einsicht am Amt für die Lohnkonten ausreichend ist.
 

Der Obmann stellt den Antrag, den vorliegenden Rechnungsabschluss für das Jahr 2025 zur Genehmigung an den Gemeinderat weiterzugeben.
 

Beschluss: 3 JA-Stimmen
1 NEIN-Stimme (Ernst Sperl)
0 Stimmenthaltungen
 

 

Protokollierung der abweichenden Meinung von Ernst Sperl
(= Verlangen gemäß § 10 Abs. 2 Geschäftsordnung Prüfungsausschuss)

 

Dem Rechnungsabschluss wird nicht zugestimmt, da die zur Vorbereitung der Prüfung beantragte Zusendung der Jahreslohnkonten verweigert wurde. Der Rechnungsabschluss konnte somit nicht mit der Qualität geprüft werden, wie es für eine Zustimmung seinerseits notwendig wäre.

 

 

Zur Barauszahlung EUR 2.000 Spende an den Sportverein (Beleg 4218 vom 23.12.2025, Konto 1/019000-723000 Repräsentation) gibt es keinen Beschluss des Gemeindevorstandes. Nach Ansicht von Ernst Sperl ist der Gemeindevorstand zuständig (Gemeindeordnung, Abschnitt Gemeindevorstand § 56 Aufgaben, Absatz 2 Ziffer 3). 

 

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat

 

Franz Schabetsberger meint, Vereinsförderung ist keine Repräsentation.

 

Der Bürgermeister (Transkript aus Tonaufnahme):

Die Sachen vom Prüfungsausschuss sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, nachdem es Mitglieder gibt, die alles veröffentlichen ...

Die Möglichkeit der Prüfung hat bestanden. Wenn die Person sagt, dass sie nicht prüfen kann, weil er es nicht digital kriegt, weil er es nicht abfotografieren kann, veröffentlichen kann, dann nehme ich das so zur Kenntnis. Gemeindebund hat auch gesagt das passt so. Für mich ist das erledigt. Wenn weitere Konsequenzen kommen, sollen sie kommen.

 

 

 

Zum Anforderungsschreiben Jahreslohnkonten 15.03.2026

 

Zum Bescheid 02.04.2026 Ablehnung der Zustellung Jahreslohnkonten

 

Zur Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht

 

Änderungshistorie:

31.03.2026 Erstversion

11.04.2026 Link zu Bescheid

15.04.2026 Link zu Beschwerde LVwG

28.04.2026 Transkript Wortmeldung Bürgermeister in der Gemeinderatssitzung

 

 

zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 26.03.2026

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